Herausgeber: Dr. Andreas Schmidt | Richter am Amtsgericht | Hamburg
Autor: Prof. Dr. Klaus Pannen | Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter | PROF. DR. PANNEN RECHTSANWÄLTE | Hamburg
Die §§ 3a bis 3e wurden durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (EKIG) vom 13.04.2017 neu in die Insolvenzordnung eingefügt und traten am 21.04.2018 in Kraft, vgl. Art. 10 des Gesetzes vom 13.04.2017.
Mit der Einführung des deutschen Konzerninsolvenzrechts in §§ 3a bis 3e, § 13a, § 56b und §§ 269a bis 269i sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden, um die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen bestmöglich aufeinander abzustimmen und die laufenden Verfahren besser zu koordinieren.
Lesen Sie die §§ 3a bis 3e aus der aktuellen Auflage des Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht jetzt kostenfrei. Sie erhalten den kompletten Auszug nach Absenden des untenstehenden Formulars.
Zum Titel:
Der "Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht" zeichnet sich in besonderem Maße durch eine praxisorientierte und aktuelle Darstellung aus. Neben einer präzisen und verlässlichen Kommentierung der Insolvenzordnung werden die wichtigsten insolvenzrechtlichen Nebengesetze bearbeitet.
Hinweis: Die neuste Auflage des Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht ist nur online erhältlich und im Modul Heymanns Insolvenzrecht Premium enthalten.