Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10.10.2013 die Rechtsgrundlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) geschaffen. Die aktive Nutzungspflicht des beA trat am 1.1.2022 in Kraft und verpflichtet Rechtsanwält:innen zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an die deutschen Gerichte.
In diesem Gratis-Download beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Michael G. Peters u.a. folgende Fragen: