In unserem Gratis-Download erläutert unser Experte Benjamin Litty, Rechtsanwalt beim Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.V., wie das neue Verfahren der elektronischen Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – kurz eAU – funktioniert und was die Gesetzesänderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmende bedeutet. Ab dem 1. Januar 2023 werden alle Arbeitgeber in das elektronische Verfahren zur eAU eingebunden. Sie erhalten die AU-Daten nur noch elektronisch, indem sie diese bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst daher den sog. „gelben Schein“ ab

Für die Umsetzung in der Praxis stellen sich jetzt viele Fragen:
  • Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überhaupt?
  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
  • Wo ergeben sich Pflichten für Arbeitgeber und für Beschäftigte?
  • Welche Rolle hat der Arbeitgeber nach dem neuen Verfahren?
  • Welche datenschutzrechtlichen Fragen sind zu beachten?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser Experte Benjamin Litty in unserem umfassenden Gratis-Download.
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