Das Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte ist im Gegensatz zum Oberschwellenbereich nicht durch Europäisches Primär- und Sekundärrecht geprägt, sondern grundsätzlich dem nationalen Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsrechts zur Ausgestaltung überlassen. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern in Deutschland haben sich dazu entschieden, die im Oberschwellenbereich geltenden Regeln nicht unverändert auf den Unterschwellenbereich zu übertragen, sondern hierfür andere Regelungen auszuarbeiten.
Diese Regeln werden in diesem Handbuch von Rechtsanwalt Dr. Clemens Muñoz eingehend erläutert.