Die Grenzlinien zwischen den Existenzsicherungssystemen »Grundsicherung für Arbeitsuchende« nach dem SGB II und »Sozialhilfe« nach dem SGB XII sind in den insofern grundlegenden Normen (§ 5 Abs. 2 SGB II, § 21 SGB XII) nur ansatzweise geregelt.
Die Abgrenzungen dieser beiden Systeme zu »verwandten« Systemen, wie z.B. dem Kinderzuschlag, dem Wohngeld oder dem Unterhaltsvorschuss, können nur als schwierig bis unklar angesehen werden (vgl. z.B. § 12a Satz 2 Nr. 2 SGB II).
Den sich daraus ergebenden Fragen soll in diesem Beitrag nachgegangen und Lösungen für die Praxis aufzeigt werden.
Praktische Hinweise und Erläuterungen finden Sie in unserer kostenlosen Leseprobe aus der ZFSH SGB 2022. Füllen Sie einfach das Formular aus und erhalten Sie die PDF kostenlos per E-Mail.
Beachten Sie bitte zusätzlich:
Die Abgrenzungen dieser beiden Systeme zu »verwandten« Systemen, wie z.B. dem Kinderzuschlag, dem Wohngeld oder dem Unterhaltsvorschuss, können nur als schwierig bis unklar angesehen werden (vgl. z.B. § 12a Satz 2 Nr. 2 SGB II).
Den sich daraus ergebenden Fragen soll in diesem Beitrag nachgegangen und Lösungen für die Praxis aufzeigt werden.
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