Dr. Karl-Heinz Hohm

Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde die Neufassung des § 142 in das SGB XII eingefügt. Die Norm enthält eine Sonderregelung für die Gewährung von Sachleistungen für Verpflegung und Strom in Gemeinschaftsunterkünften und soll Doppelleistungen verhindern.

In unserem Beitrag über den neuen § 142 SGB XII erläutern unsere Autoren

  • wie die entscheidenden Begriffe definiert werden
  • wie die zu mindernden Beträge zu errechnen sind sowie die Höhe
  • den verfassungsrechtlichen Hintergrund des § 142 SGB XII

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