Nicht nur das Bürgergeld-Gesetz bringt viele Änderungen für die Sozialverwaltung mit sich:
Auch das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz), mit dem der Gesetzgeber auf den Reformbedarf des Wohngeldrechts reagiert, enthält – neben zahlreichen materiell- und verfahrensrechtlichen Änderungen des Wohngeldgesetzes selbst – in den Artikeln 3 und 4 auch Änderungen des SGB II und SGB XII.
Auch das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz), mit dem der Gesetzgeber auf den Reformbedarf des Wohngeldrechts reagiert, enthält – neben zahlreichen materiell- und verfahrensrechtlichen Änderungen des Wohngeldgesetzes selbst – in den Artikeln 3 und 4 auch Änderungen des SGB II und SGB XII.
Die wesentlichen Regelungsinhalte des Wohngeld-Plus-Gesetzes sind:
- Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente
- Einführung einer Klimakomponente
- Anpassung der Wohngeldformel sowie Neufestlegung der Mietenstufen
- Diverse Vereinfachungen und Beschleunigungen des Verfahrens, wie beispielsweise:
- Möglichkeit der vorläufigen Zahlung
- Verlängerung des Bewilligungszeitraums
- Bagatellgrenze bei Rückforderung
- Einfügung von Übergangsregelungen für die Bereiche des SGB II (§ 85 SGB II) und SGB XII (§ 131 SGB XII)