Um an der VG Wort Ausschüttung von Tantiemen teilhaben zu können, ist es erforderlich, dass die Publikationen einzeln bei der VG Wort gemeldet werden. Urheber:innen und Verlagen fallen dabei unterschiedliche Aufgaben zu:
Für das Melden
gedruckter Texte (Monografien, Sammelwerke, Beiträge, Artikel) aus dem Bereich Wissenschaft sind Sie als Urheber:in selbst zuständig. Die Meldung ist über das
VG Wort Portal T.O.M. möglich. Die Meldefrist endet jeweils am 31. Januar für das vorausgegangene Kalenderjahr. Nachträgliche Meldungen sind bedingt möglich.
Für das Melden der
Online-Texte sind dagegen die Verlage zuständig, sofern diese das reguläre VG Wort Meldeverfahren für Texte im Internet (METIS) unterstützen. Für alle Werke, die auf wolterskluwer-online.de angeboten werden, ist das der Fall. Entsprechend melden wir all unsere Autorinnen bzw. Autoren mit ihren Werken fristgemäß bis spätestens zum 31. Mai eines Jahres. Eine Meldung bezieht sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr als Meldezeitraum.
Unterstützen die Verlage das reguläre METIS-Verfahren nicht, können die Autorinnen bzw. Autoren an der sog. Sonderausschüttung teilnehmen. In dem Fall müssen sie ihre Werke bis zum 31. Januar eines Jahres melden.
Weitere Hinweise entnehmen Sie den
Merkblättern der VG Wort für wissenschaftliche Publikationen.