LinkedIn Workshop - Reichweite in der digitalen Welt

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es für Fachexpert:innen von großer Bedeutung, sich auch online zu positionieren und damit Sichtbarkeit für die eigene Arbeit und Expertise zu schaffen. Bei Wolters Kluwer möchten wir Ihnen dabei helfen, Ihr Fachwissen einem digitalen Publikum zugänglich zu machen und sich als Meinungsführer:in auf LinkedIn zu etablieren.

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Publikationsprozess

Eines unserer Hauptziele ist es, den Veröffentlichungsprozess als erfolgreiches und positives Erlebnis zu gestalten.
Um sicherzustellen, dass dieser Prozess so reibungslos und effizient wie möglich abläuft, ist es hilfreich, wenn Sie diesen im Voraus kennen:


Vorteile

Wolters Kluwer unterstützt seine aktiven Autor:innen und Herausgeber:innen bei Ihrer täglichen Arbeit mit der hauseigenen Fachliteratur.
Aktive Autor:innen (Buchautor:innen und Herausgeber:innen/Schriftleiter:innen von Zeitschriften) erhalten:

  • 35 % Rabatt auf (Print-) Fachbücher
  • 25 % Rabatt auf (Print-) Zeitschriften (Jahresabo) und Entscheidungssammlungen
  • 30 % Rabatt auf (Online-) Module und (Online-)Einzeltitel im Jahresabo

Autoren-Newsletter

Wir sind stets am Puls der Zeit und in vielen spannenden Kooperationen engagiert. In unserem speziell auf die Autor:innen zugeschnittenen
Newsletter berichten wir über Neuigkeiten und Projekte von uns, Vorteile für Sie als Autor:innen und Aktuelles aus der Branche. 
Melden Sie sich hier an:

  • Was unsere Autor:innen sagen

Insgesamt ist der Verlag Wolters Kluwer unter den zahlreichen juristischen Fachverlagen, für die ich als Autor tätig bin, mein favorisierter Partner. Besonders die Betreuung im Segment Notare, in welchem ich im Wesentlichen als Autor tätig bin, ist herausragend, ebenso wie die Manuskripterstellung und Bearbeitung von Druckfahnen mit erfreulich zeitgemäßen Lösungen (bspw. keine handschriftlichen Ergänzungen notwendig) funktioniert.
Ralf Knaier
Autorenphoto Ralf Knaier

Redaktionssystem: PublishOne

Wir arbeiten mit einem modernen Redaktionssystem, das einen effizienten und standardisierten Publikationsprozess unterstützt und die Publikation in verschiedenen Medienformaten ermöglicht.

Erfahren Sie hier mehr. 
Weitere detaillierte Informationen zu PublishOne finden Sie auch im PublishOne Wiki.

  • Das sagen unsere Autor:innen
Henning Feldmann Testimonial
Als Autor schätze ich den schnellen und kooperativen Austausch. Unbürokratisch werden Themen und Bearbeitungen abgestimmt, so dass ich mich gut aufgehoben fühle in einem professionellen und auch menschlichem Umfeld.
Henning Feldmann


KI-Richtlinien

  • Wolters Kluwers Produkte und Dienstleistungen basieren auf Vertrauen, Transparenz und Verantwortung – im Einklang mit unseren Unternehmenswerten.
  • Am 15. August 2023 haben wir die Wolters Kluwer Principles for Responsible AI veröffentlicht – ein Standard, der sicherstellen soll, dass unser Einsatz von künstlicher
    Intelligenz sicher, vertrauenswürdig und unvoreingenommen ist. Diese Grundsätze definieren den Ansatz und das Engagement von Wolters Kluwer für verantwortungsbewusste
    KI und dienen als Richtschnur für das Design, die Entwicklung und den Einsatz fortschrittlicher Technologien, die unseren Kund:innen helfen, ihre komplexesten Probleme zu
    lösen – heute und auch in Zukunft.
  • Sowohl für uns als auch für unsere Autor:innen ist eine Orientierung auf diesem neuen Gebiet essentiell. Nicht zuletzt werden urheberrechtsrelevante Fragen aufgeworfen.
  • Wolters Kluwer Artificial Intelligence Principles | Wolters Kluwer


VG Wort/METIS Unterstützung

Autor:innen können neben dem Autorenhonorar, das wir verlagsseitig für die Print- und Online-Verwendung der Texte auszahlen, auch Tantieme der VG Wort beziehen.
Wir informieren regelmäßig über die entsprechenden Verfahren und unterstützen den regulären Meldeprozess für Texte im Internet (METIS).
  • Was ist die VG Wort?

    Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist ein rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, in dem sich Urheber:innen und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Hauptaufgabe der VG WORT ist es, angemessene Vergütungen für die gesetzlich erlaubten Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke von Vergütungspflichtigen einzuziehen und diese Einnahmen an die von ihr vertretenen Rechteinhaber:innen weiterzuleiten.

    Seit der Urheberrechtsanpassung vom 07. Juni 2021 können Urheber:innen und Verlage unabhängig voneinander ihre Ansprüche gegenüber der VG Wort geltend machen.
  • Wie kann eine VG Wort Vergütung für Publikationen angefordert werden?
    Um an der VG Wort Ausschüttung von Tantiemen teilhaben zu können, ist es erforderlich, dass die Publikationen einzeln bei der VG Wort gemeldet werden. Urheber:innen und Verlagen fallen dabei unterschiedliche Aufgaben zu:

    Für das Melden gedruckter Texte (Monografien, Sammelwerke, Beiträge, Artikel) aus dem Bereich Wissenschaft sind Sie als Urheber:in selbst zuständig. Die Meldung ist über das VG Wort Portal T.O.M. möglich. Die Meldefrist endet jeweils am 31. Januar für das vorausgegangene Kalenderjahr. Nachträgliche Meldungen sind bedingt möglich.

    Für das Melden der Online-Texte sind dagegen die Verlage zuständig, sofern diese das reguläre VG Wort Meldeverfahren für Texte im Internet (METIS) unterstützen. Für alle Werke, die auf wolterskluwer-online.de angeboten werden, ist das der Fall. Entsprechend melden wir all unsere Autorinnen bzw. Autoren mit ihren Werken fristgemäß bis spätestens zum 31. Mai eines Jahres. Eine Meldung bezieht sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr als Meldezeitraum.

    Unterstützen die Verlage das reguläre METIS-Verfahren nicht, können die Autorinnen bzw. Autoren an der sog. Sonderausschüttung teilnehmen. In dem Fall müssen sie ihre Werke bis zum 31. Januar eines Jahres melden.

    Weitere Hinweise entnehmen Sie den Merkblättern der VG Wort für wissenschaftliche Publikationen.
  • Welche Informationen brauche ich für das Melden meiner gedruckten Publikationen?
    Für das Melden Ihrer gedruckten Publikationen benötigen Sie u.a. die Anzahl der Seiten und ggf. die Anzahl weiterer Mit-Urheber:innen. Falls Ihnen die Informationen nicht bereits vorliegen, wenden Sie sich gerne an Ihre WK-Ansprechpartner:innen.

    Bei Büchern geben Sie die Druckseiten an, bei Beiträgen aus Buch oder Zeitschrift Normseiten (VG Wort Normseite à 1.500 Zeichen). Bei der Meldung von Lieferungen eines Loseblattwerks benötigen Sie die Jahresgesamtseitenzahl (Druckseiten) und die Anzahl der Autor:innen, die im Meldejahr an dem Loseblattwerk insgesamt tätig waren.
  • Wofür brauche ich einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort?
    Ein etwaiger Vergütungsanspruch setzt bei der Meldung von Texten im Internet ebenso wie für gedruckte Texte voraus, dass Sie als Urheber:in von Texten einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben und somit über eine VG Wort Karteinummer verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Vertrag jederzeit abschließen. Um an der Ausschüttung für einen Meldezeitraum (Kalenderjahr) teilhaben zu können, müssen Sie bis zum 31. Dezember desselben Jahres den Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben.
  • Was bedeutet die Ausschüttung mit Zugriffszählung (METIS)?
    Es gibt für Texte im Internet zwei verschiedene Ausschüttungen der VG WORT: die reguläre Ausschüttung mit Zugriffszählung (METIS) und die sog. Sonderausschüttung. Beim regulären METIS-Verfahren werden die Zugriffe auf eine Publikation durch die VG Wort gezählt. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und wie hoch eine Vergütung ausfällt.

    Wolters Kluwer hat ab dem 1. Januar 2020 das METIS-Verfahren für all diejenigen Werke eingeführt, die auf wolterskluwer-online.de digital angeboten werden.

    Anders als beim Meldeverfahren für Print-Werke, bei dem die Meldung ausschließlich bei Ihnen als Autor:innen liegt, sind beim METIS-Verfahren die Verlage bzw. Online-Portalbetreiber gefordert. Zunächst gilt es, die METIS-Zugriffszählung technisch zu implementieren. In einem zweiten Schritt müssen wir als Verlagshaus alle digital auf wolterskluwer-online.de verfügbaren Werke mit allen beteiligten Autor:innen bei der VG Wort melden.
  • Wie schließe ich einen Wahrnehmungsvertrag ab?
    Einen Wahrnehmungsvertrag könne Sie im T.O.M., dem Online-Meldeportal der VG WORT, auszufüllen. Für den Zugang müssen Sie sich dort einmalig registrieren.
  • Wie funktioniert die Zugriffszählung?
    Da die Zugriffe jeweils pro Kalenderjahr von der VG Wort gezählt werden, haben wir Anfang des Jahres 2020 unseren Online-Produktionsprozess so angepasst, dass alle Werke und Beiträge sofort bei Online-Stellung mit passenden Zählmarken (unsichtbare Bilder, die zu einer Zugriffszählung pro Text durch die VG Wort führen) versehen werden.

    Die Zugriffszählung Ihrer Werke richten wir standardmäßig ein. Welche Mindestzugriffszahlen pro Text erforderlich sind, um an der Ausschüttung der Tantiemen zu partizipieren, legt die VG Wort jeweils am Anfang eines Kalenderjahres fest. Als Verlag haben wir nur einen eingeschränkten Einblick in die VG Wort Zählstatistik.
  • Wie läuft das Meldeverfahren ab?
    Die mit Zählmarken versehenen Texte werden von uns auf elektronischem Weg bei der VG Wort gemeldet. Bei dieser Meldung müssen wir neben den jeweiligen Titeln, den Zählmarken und dem Erscheinungsort vor allem auch alle beteiligten Autor:innen eindeutig benennen. Wenn wir zusätzlich Ihre ID, unter der Sie bei der VG Wort geführt werden, angeben können, wird Ihnen die Meldung automatisch zugewiesen. Diese müssen Sie prüfen und bestätigen. Können wir Ihre VG Wort Karteinummer nicht mit angeben, so müssen Sie aktiv im Portal der VG Wort recherchieren und mit ihrem Namen eingestellte Meldungen bestätigen. Andernfalls kommt es nicht zu einer Ausschüttung von diesbezüglichen Tantiemen an Sie.

    Die Meldungen von Texten im Internet werden ausschließlich in elektronischer Form über T.O.M., dem Online-Meldeportal der VG WORT, verwaltet.
  • Teilen Sie uns hier gerne Ihre VG Wort Karteinummer mit
    Damit die VG Wort die Texte und entsprechende Ausschüttungen den Urheber:innen zuordnen kann, ist es erforderlich, dass die Verlage der VG Wort mitteilen, wer die Beteiligten pro Online-Werk sind. Dazu ist es zwar ausreichend, pro Person den Vor- und Nachnamen zu übermitteln. Sicherer und für Sie komfortabler ist es jedoch, wenn wir zusätzlich auch Ihre VG Wort Karteinummer angeben können.

    Bitte teilen Sie uns über dieses Online-Formular gerne Ihre VG Wort Karteinummer mit.
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