Zugangsdaten zu SMART Beleg
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Was hat es mit der E-Rechnungspflicht auf sich?
Grundsätzlich gilt die E-Rechnungsverpflichtung ab dem 01.01.2025, jedoch stellt sich die Frage, was dies überhaupt bedeutet:
Ab dem 01.01.2025 muss jeder inländische Rechnungsempfänger in der Lage sein, E-Rechnungen maschinell empfangen und verarbeiten zu können. Dabei bedarf es nicht der Zustimmung des Rechnungsempfängers. Entscheidet sich der leistende Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung in dem neuen E- Rechnungsformat, so muss der Leistungsempfänger die E-Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs auch entgegennehmen können.
Eine GoBD konforme Archivierung ist zwingend, d.h. gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – d.h. Rechnungen müssen in ursprünglicher Form unveränderlich und maschinell auswertbar = durchsuchbar sein sowie die
Für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen nach Richtlinie 2014/55/EU haben die Unternehmen noch zwei bzw. unter bestimmten Umständen noch drei Jahre Zeit.
Für weitere Informationen referenzieren wir auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.Oktober 2024.
Vom Papier zur Präzision
Vergleich der verschiedenen Rechnungsformate. Nur die E-Rechnung ermöglicht einen vollständig automatisierten Prozess.
E-Rechnungen sind mit AnNoText E wie Easy
E-Rechnungen bieten nicht nur die Möglichkeit zur Einführung einer zeitgemäßen Rechnungsstellung, sondern tragen auch zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion bei. Der Empfang und Versand einer E-Rechnung werden sich dabei so smart gestalten, dass unsere Anwender:innen die Einführung der E-Rechnung als das wahrnehmen, was es ist: eine Effizienzsteigerung und eine Vereinfachung der Abläufe.Ausgehende Rechnungen
Das Honorar- und Kostenabrechnungsmodul von AnNoText unterstützt ab dem 01.01.2025 das Erstellen von E-Rechnungen im XRechnung-Format. Im Verlauf des Jahres 2025 wird ZUGFeRD als weiteres Format zur Verfügung gestellt. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass Sie die aktuelle Version der von Ihnen genutzten Software installiert haben. Senden Sie elektronische Rechnungen direkt aus der Software an Ihre Mandant:innen – einfach und ohne Medienbrüche. Somit erfüllen Sie bereits zum Jahresbeginn die Anforderungen der E-Rechnungsbereitstellung ab 01.01.2027 bzw. 2028. Diese Formate haben sich als Standard in der Wirtschaft etabliert und werden großflächig unterstützt.
Eingehende Rechnungen
Um eine E-Rechnung in den zulässigen Formaten zu empfangen, zu archivieren und digital zu verarbeiten, sind bestimmte technische Voraussetzungen notwendig. Nicht zuletzt ist die ordnungsgemäße Archivierung von elektronischen Rechnungen von entscheidender Bedeutung, um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Revisionssicherheit zu gewährleisten. Demnach müssen Rechnungen vor nachträglichen Änderungen, Manipulationen oder Fälschungen geschützt werden. Eine effiziente Lösung zur Gewährleistung der Revisionssicherheit ist der Einsatz eines sog. Beleg-Archivs.
Wolters Kluwer stellt Ihnen mit SMART Beleg ein umfassendes Lösungsangebot zur Verfügung, das ein GoBD-konformes Belegarchiv für alle Arten von Rechnungen darstellt und den gesamten Eingangsrechnungsprozess digital ermöglicht.
Umgang mit gängigen Rechnungsformaten
SMART Beleg unterstützt und ermöglicht die Verarbeitung der gängigsten Rechnungsformate wie PDF, XRechnung und ZUGFeRD. Papierrechnungen können Sie einfach scannen und als PDF in SMART Beleg hochladen. Die für Menschen nicht lesbaren XML-Formate werden visualisiert.
E-Mail Inbox: Belege direkt per E-Mail senden
Eine der komfortabelsten Möglichkeiten des Beleguploads ist Ihre E-Mail-Inbox: In den Einstellungen hinterlegen Sie einmalig Ihre E-Mail-Adressen, die Ihrer Mitarbeiter oder Ihrer Lieferanten und leiten Rechnungen dann bequem über Weiterleitungsregeln oder per direkter Nachricht weiter. Selbstverständlich steht Ihnen auch der Belegimport per Drag & Drop direkt in der Anwendung zur Verfügung.
KI-gestützte Belegerkennung
Mit der KI-gestützten OCR-Belegerkennung ist kein manuelles Abtippen von PDF-Rechnungen für die Überweisungstätigung mehr notwendig. Rechnungsdetails werden automatisch erkannt und Felder für die Zahlung bereits vorausgefüllt.
Komfortable und sichere
Rechnungsfreigabeprozesse
Rechnungen können von einem Nutzer mit “Master” Rechten zur Zahlung freigegeben werden. Ist das Feature aktiviert, können Rechnungen durch Mitarbeiter nur dann bezahlt werden, wenn ein Master-Nutzer sie zur Zahlung freigegeben hat. So lässt sich ein einfacher und praktikabler Rechnungsfreigabeprozess abbilden.
Belegarchiv mit Volltextsuche und Filtermöglichkeiten
Das lästige Suchen nach alten Rechnungen entfällt mit Ihrem neuen Belegarchiv: Jeder Beleg kann über ein beliebiges Stichwort auf der Rechnung gefunden werden. Tippen Sie das Stichwort “MacBook” ein und Sie haben die Rechnung für Ihr letztes gekauftes Notebook in Millisekunden auf dem Bildschirm.
Zahlung der Rechnungen direkt aus
SMART Beleg
Über die integrierte Bankanbindung via finAPI lassen sich über 5.000 Banken verbinden und ohne Umwege zur direkten Zahlung der Rechnung nutzen. Belege, die mit Zahlungstransaktionen verknüpft sind lassen sich als Buchungssätze nebst Belegen zum DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und Unternehmen online exportieren.
In Verbindung mit AnNoText
Für Nutzer:innen von AnNoText besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Kontoauszug direkt über SMART Beleg zu erhalten. Der bisherige manuelle Import von Kontoauszugsdaten (SFirm) entfällt somit. (geplant für Q1.2025)
Es sind mehrere Termine verfügbar. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen zu SMART Beleg