Sehr geehrter Kollege,
alle Stellen, die in dem von Ihnen angesprochenen Bereich ausgeschrieben werden, finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Stella/online?action=544.9759255257424&stellenart=2
Hier finden Sie i.d. Regel entscheidende Hinweise auf Ihre Fragen. So wird in einer aktuellen Ausschreibungen ein Ansprechpartner für alle Fragen benannt oder konkrete Erwartungen an die Bewerber*in (z.B. Fächer, Fähigkeit zur Systemberatung und ergebnisorientierten Steuerung von Schulen, Aufgeschlossenheit hinsichtlich der Aufgaben einer Bezirksregierung, Bereitschaft zur Übernahme des dezernatsinternen Generale …, Schule im Aufbau, Erfahrungen im schulaufsichtlichen Handeln, Verständnis von Verwaltungsprozessen, Teamkompetenz Tätigkeiten: Schwerpunkt der Tätigkeit wird die schulfachliche Steuerung von Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, …). Ebenfalls werden die laufbahnrechtl.Voraussetzungen genannt.
Die entsprechenden Richtlinien für die Beurteilungen mit den entsprechenden formalen Kriterien finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/beurteilungsrichtlinien-fuer-lehrkraefte.
Sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Verfahren zugelassen. Ich empfehle Ihnen, Kontakt zu der personalrechtlichen Abteilung einer Bezirksregierung aufzunehmen (in Münster ist dies das Dezernat 47); dieses prüft in jedem Fall Ihre Unterlagen. Die Kriterien sind neben den oben genannten oftmals sehr komplex (z.B. Dauer Ihrer Tätigkeit als Schulleiter, etc.), so dass Sie letztlich nur dort rechtssichere Informationen erhalten. - Dieses Dezernat prüft Sie nicht, sondern klärt nur den formalen Rahmen. So muss bspw. bei länderübergreifenden Verfahren geklärt werden, wie Ihre Pensionsansprüche geregelt werden (im allg. Versetzungsverfahren geht das nur über „Tauschpartner“). All diese Fragen werden im Dez. 47 geklärt und die Mitarbeiter*innen können Ihnen konkretere Antworten geben.
Für die Revision für eine Stelle in der Bezirksregierung ist ein Eignungsfeststellungsverfahren eher unüblich; dies gilt eher für Schulleitungspositionen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Bestenauslese nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG. Da Sie aus Hessen nach NRW wechseln möchten, ist es üblich, dass ein/e abgebende/r Dezernent*in und ein/e aufnehmende/r Dezernent*in die Revision durchführt. Die genauen Elemente der Revision sind von Schulform zu Schulform unterschiedlich. Daher ist es auch hier empfehlenswert, sich an die/den Hauptdezernente/in Ihrer Schulform in der für Sie zuständigen Schulaufsicht in Hessen zu wenden und das Verfahren abzusprechen.
Die Bezirksregierung schlägt dann jeweils einen Bewerber dem MSB zur Ernennung vor; dazu erfolgt ein (Prüfungs)gespräch in Düsseldorf.
Ich wünsche viel Erfolg.
Torsten Habbel