Geprüfte Lohnabrechnung durch die ITSG.
ADDISON SBS Lohn wird von Fachleuten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht komplett geprüft. Das gibt dem Anwender die Sicherheit, dass seine Software rechtssicher ist und das SV-Beitragsverfahren sowie die Abwicklung der SV-Meldeverfahren exakt richtig erfolgen.
Die Vorgaben für die Software-Hersteller sind in einem 380-seitigen Pflichtenheft zum DV-gestützten Entgelt- und Zahlstellenabrechnungs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung (zzgl. einem 680-seitigen Anlagenheft) schriftlich festgehalten – das sind über 1.000 Seiten Qualitätsvorgaben, die mehrfach im Jahr aktualisiert werden!
Das System ADDISON SBS Lohn führt ITSG Siegel seit seiner Einführung im Jahr 2001 nun schon seit vielen Jahren ohne Beanstandungen. Und bereits seit dem Jahr 1988 trägt die ADDISON SBS Software Entgeltabrechnung das höchste Gütesiegel der Sozialversicherungsträger, das bis 1999 federführend durch den AOK-Bundesverband wurde.
Generelle Informationen zum Software-Gütesiegel „GKV-Zertifikat“
Das Entgeltabrechnungsrecht unterliegt seit Jahren permanenten Änderungen. Den 1.01. eines Jahres als „einzigen“ Stichtag, ab dem rechtliche Änderungen in Kraft traten, die auch mindestens 1 Jahr galten, gibt es schon lange nicht mehr. Rechtsänderungen kann es mittlerweile zu jedem Monatsersten geben. Auch deren Dauer kann durchaus einmal unterhalb der 12-Monatsgrenze liegen.
Aus diesem Grund müssen die Software-Hersteller seit 2005 monatlich von der ITSG GmbH, der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, ausgearbeitete Test-Fälle nahezu sämtlicher Lohn-Fachbereiche abrechnen. Die Abrechnungsergebnisse werden an zwei Terminen im Jahr mit Vertretern der ITSG GmbH (für die Krankenkassen), der Rentenversicherung und seit 2017 der Unfallversicherung kontrolliert: die Qualitätsprüfung (Haupttermin) und die Qualitätskontrolle (Zweittermin)!
Die Durchsicht der Abrechnungsergebnisse ist aber nur ein Teil der Prüf-/Kontrolltermine. Die Sozialversicherungs-„Vertreter“ prüfen auch die Entgeltabrechnungssoftware selbst bzgl. der Anwenderfreundlichkeit und –sicherheit der Umsetzung neuen Rechts. Hierzu gehören vor allem Plausibilitätsprüfungen (inkl. Kernprüfungen) und Korrektur-Automatismen in den Stammdaten, Abrechnungs- und Auswertungsläufen. Gemeldete Abrechnungsergebnisse dürfen z.B. nicht einfach händisch änderbar sein, sondern nur durch Korrektur und Aufrollen der gesamten Abrechnung.