Bauvertrag: Verlängerung der Verjährungsfrist in Ausnahmefällen
Unterlaufen dem AN bei einem Bauprojekt Fehler, so kann der AG Gewährleistungsansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist durch Vertrag (z.B. auf zehn Jahre) möglich. Rechtsanwalt Dr. Claus Schmitz, M.A. geht auf die einschlägige Rechtsprechung und die Wirksamkeit der Verlängerungsklausel ein.