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Nicht zuletzt die aktuelle Studie von Wolters Kluwer Deutschland „Schulzukunftsstudie Schulmanagement 2022“ hat gezeigt, dass eines der größten Probleme für Schulleitungen derzeit der Lehrermangel ist.
Herausforderung
Schulleitungen stehen vielfach in dem Zwiespalt, nicht genügend Personal an ihrer Schule zu haben, sind aber verpflichtet, den Unterricht entsprechend der Vorgaben aus dem Kultusministerium anzubieten.
Um diesen Spagat zu lösen, wäre eine Möglichkeit, dass z.B. curriculare Arbeiten in die Ferien verlegt werden, um zu Unterrichtszeiten flexibler zu sein. Kann aber von einer Schulleiterin oder einem Schulleiter angeordnet werden, dass Lehrer:innen in den Ferien arbeiten und sogar an die Schule kommen müssen?
Lösung
Lehrer:innen haben in der Regel Schulferien, in denen sie nicht in der Schule unterrichten müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Arbeit einer Lehrer:in nicht nur aus dem Unterrichten besteht. Da Ferientage auch Arbeitstage sind und Schulleiter:innen ein Weisungsrecht gegenüber Lehrkräften haben - soweit nicht der Bereich von Unterricht und Erziehung betroffen ist - können Lehrkräften Aufgaben dienstlicher Art auch in den Ferien übertragen werden. Soweit die Erledigung der Aufgaben nur in Präsenz an der Schule möglich ist, kann auch die Anwesenheit in der Schule verlangt werden.
Dies ist z.B. in § 51 Abs. 1 NSchG geregelt. Im Kommentar dazu von „Nolte, Ulrich, Schulrechtshandbuch Niedersachsen, Wolters Kluwer Deutschland, 2023“ (2) wird ausgeführt, dass Lehrkräfte gegebenenfalls verpflichtet sind, einzelne angeordnete Präsenztage in den Schulferien anwesend zu sein und dort schulische Aufgaben zu übernehmen. Lehrkräfte müssen es hinnehmen, auch in der unterrichtsfreien Zeit zu dienstlichen Verrichtungen herangezogen zu werden.
Fazit
Die nächsten Ferien stehen an - vielleicht ist die Verpflichtung von Schulleitungen zur Arbeit während der Ferien eine Möglichkeit, die prekäre Lage mit dem Personalmangel an Schulen ein wenig zu entschärfen.