Michael G. Peters
Ab dem 01.08.2022 müssen Arbeitsverträge zusätzliche Angaben enthalten – und stets ausgedruckt werden. Das sieht eine neue EU-Richtlinie vor, die Anfang August in Kraft treten muss und rechtzeitig von Bundestag und Bundesregierung durch Änderungen im Nachweisgesetz umgesetzt wird. Hier sind die Einzelheiten:
Mehr Inhalt: Das muss jetzt jeder Arbeitsvertrag enthalten
Der inzwischen verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung bedeutet für Arbeitgeber deutlich mehr Arbeit und macht einen dicken Strich durch viele Digitalisierungspläne. Sämtliche Arbeitsverträge müssen ab sofort – neben den bereits im Nachweisgesetz geregelten – folgende Pflichtangaben enthalten: