Experteninterview Aufzeichnung Dr. Andreas Schmidt
Recht & Verwaltung03 November, 2021

Kurz nachgefragt bei... Dr. Andreas Schmidt

Die Kernaussage:

Die neue Geschäftsleiterhaftung gemäß § 15b InsO – was bleibt von § 64 GmbHG? Zeitliche Geltung, Haftungsumfang, ordnungsgemäßer Geschäftsgang, Umgang mit Steuern und SVT-Beiträgen.

Expertenvideo Dr. Andreas Schmidt
Datum der Aufzeichnung: 10. August 2021

Unser Experte beantwortet Ihnen folgende Fragen:

Frage 1 | 00:43 Min.
Ab wann gilt der neue § 15b Abs.1 InsO?

Frage 2 | 01:49 Min.
Wie verhält es sich mit der Zuständigkeit – welcher BGH-Senat ist nun zuständig?

Frage 3 | 02:52 Min.
Was bleibt vom alten § 64 GmbHG?

Frage 4 | 04:21 Min.
Was ist neu bei § 15b InsO?

Frage 5 | 07:05 Min.
Wie wirkt sich der neue § 15b Abs.4 InsO aus? Was ist unter dem Begriff des „geringeren Schadens“ zu verstehen?

Frage 6 | 10:55 Min.
Wie ist künftig mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen umzugehen?

Frage 7 | 12:33 Min.
Der Wortlaut des § 15b Abs.8 InsO schweigt zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Hat der Gesetzgeber eine solche gesetzliche Regelung versäumt?


Dr. Andreas Schmidt

Richter | Insolvenz- und Restrukturierungsgericht, Hamburg

Fachliche Schwerpunkte

  • Insolvenzrecht
  • Restrukturierungsrecht

Kurz-Vita

  • Seit 2021 zusätzlich Richter beim Restrukturierungsgericht Hamburg
  • 1999 Richter beim Insolvenzgericht Hamburg
  • Herausgeber des in 9. Auflage erscheinenden »Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht«
  • Herausgeber des im Herbst 2021 erscheinenden »Hamburger Kommentar zum Restrukturierungsrecht«
  • Seit 2013 verantwortlicher Redakteur der »Zeitschrift ZVI - Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht«

Kurz nachgefragt bei...

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