Die Kernaussage:
Die neue Geschäftsleiterhaftung gemäß § 15b InsO – was bleibt von § 64 GmbHG? Zeitliche Geltung, Haftungsumfang, ordnungsgemäßer Geschäftsgang, Umgang mit Steuern und SVT-Beiträgen.
Die neue Geschäftsleiterhaftung gemäß § 15b InsO – was bleibt von § 64 GmbHG? Zeitliche Geltung, Haftungsumfang, ordnungsgemäßer Geschäftsgang, Umgang mit Steuern und SVT-Beiträgen.
Frage 1 | 00:43 Min.
Ab wann gilt der neue § 15b Abs.1 InsO?
Frage 2 | 01:49 Min.
Wie verhält es sich mit der Zuständigkeit – welcher BGH-Senat ist nun zuständig?
Frage 3 | 02:52 Min.
Was bleibt vom alten § 64 GmbHG?
Frage 4 | 04:21 Min.
Was ist neu bei § 15b InsO?
Frage 5 | 07:05 Min.
Wie wirkt sich der neue § 15b Abs.4 InsO aus? Was ist unter dem Begriff des „geringeren Schadens“ zu verstehen?
Frage 6 | 10:55 Min.
Wie ist künftig mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen umzugehen?
Frage 7 | 12:33 Min.
Der Wortlaut des § 15b Abs.8 InsO schweigt zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Hat der Gesetzgeber eine solche gesetzliche Regelung versäumt?
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• u.v.m.