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Recht & Verwaltung07 April, 2021

Die neue ZdiW: Eine Fachzeitschrift für die Praxis

Mit der ersten Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW) hat Wolters Kluwer Deutschland vollkommenes Neuland betreten. Eine Fachzeitschrift zu diesem sich dynamisch entwickelnden Rechtsbereich – namentlich mit dem von Wolters Kluwer entwickelten inhaltlichen Konzept – gibt es bislang auf dem deutschsprachigen Markt nicht. Wie dieses Konzept aussieht, warum die Zeit für eine solche Zeitschrift reif war und an wen es sich richtet, haben Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Prof. Dr. Bernd J. Hartmann (Universität Osnabrück) im Interview erläutert. Gemeinsam haben sie die Schriftleitung der ZdiW inne.

Wieso ist es jetzt Zeit für eine Fachzeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft?

Bernd J. Hartmann (B. J. H.): Die Zeit ist überreif, das Thema liegt schon lange in der Luft. Die Fragen ergeben sich schon seit Jahren zuhauf aus der Digitalisierung der Wirtschaft. Eigentlich muss man sich wundern, dass nicht schon viel früher jemand die Initiative ergriffen hat. Wie schön, dass sich Wolters Kluwer jetzt des Themas angenommen hat und diesen Schritt gegangen ist. Es gibt tatsächlich nichts Vergleichbares im Markt.

 

Welches inhaltliche Konzept hat die Zeitschrift?

Mary-Rose McGuire (M.-R. M.): Wir setzen da an, wo die Rechtsfragen der Digitalwirtschaft tatsächlich auftreten, sei es im Unternehmen, in der Behörde, der Kanzlei oder bei Gericht. Wir machen eine Zeitschrift von Praktikern für Praktiker. Gleichzeitig braucht es eine wissenschaftliche Schriftleitung, um bei allem Praxisbezug die Wissenschaftlichkeit der Beiträge sicherzustellen, bspw. auf Quellen und Nachweise und darauf zu achten, dass Fragen, zu denen sich noch keine herrschende Meinung gebildet hat, auch als solche gekennzeichnet werden, um damit für Verlässlichkeit zu sorgen. Denn wir wollen der Praxis anwendbare Lösungen für offene Fragen liefern. Die digitale Transformation ist ja schon längst in vollem Gange und verlangt jeden Tag nach konkreten juristischen Antworten. Die Entscheidungsträger in den Unternehmen und Kanzleien haben keine Zeit, fünf Jahre zu warten, bis es eine Entscheidung der Gerichte oder eine Lösung durch den Gesetzgeber gibt. Diese müssen und werden kommen, aber, wie üblich, mit großem zeitlichem Verzug. Das meine ich nicht als Kritik. Vielmehr ist es gut und richtig, dass der Gesetzgeber zunächst beobachtet und prüft, welche neuen Entwicklungen tatsächlich der Regelung bedürfen, welche Bestand haben und erst danach in die Rechtssetzung einsteigt. Gerade bei Regelungen auf europäischer Ebene ergibt sich auch aus der Mehrstufigkeit ein langer Prozess, bis nationales (umgesetztes) Recht vorliegt.

B. J. H.: Entsprechend dem Konzept „Aus der Praxis für die Praxis“ setzt sich auch unsere Autorenschaft zusammen. In der ZdiW schreiben vor allem Anwältinnen, Justiziare, Syndici, aber auch Rechtswissenschaftlerinnen behandeln praxisrelevante Sachverhalte grundlegend.

 

Für wen ist die Zeitschrift gedacht?

M.-R. M.: Natürlich hängen inhaltliches Konzept und adressierte Leserschaft eng zusammen; und so unterscheiden wir uns mit der ZdiW auch an dieser Stelle von dem, was wir alle aus dem Bereich der juristischen Fachpublikationen kennen: Wir adressieren nicht die Vertreterschaft eines bestimmten Rechtsgebiets, sondern all diejenigen, die in ihrer Arbeit in der Wirtschaft mit juristischen Fragestellungen konfrontiert sind, die sich im Kontext der Digitalwirtschaft ergeben. Das betrifft den Versandhandel ebenso wie Personalabteilungen, die Industrie 4.0 oder den M&A-Bereich. Das Spektrum ist extrem breit. Deshalb gliedert sich die ZdiW auch nicht, wie andere Zeitschriften, in einen Aufsatz- und einen Rechtsprechungsteil, sondern wir bündeln die Beiträge thematisch nach unseren Zielgruppen. Natürlich bleibt auch Raum für so genannte Querschnittsthemen, also solche, die mehrere oder gar alle Zielgruppen ansprechen.

B. J. H.: Diese Herangehensweise schlägt sich schon in der Besetzung der Schriftleitung mit uns beiden nieder. Wer wissen will, welche Regelungen für seine Branche gelten, interessiert sich nicht für die traditionelle Zuordnung zum Bürgerlichen Recht, aus dem Frau Kollegin McGuire kommt, und dem öffentlichen Recht, in dem ich zu Hause bin. Wenn ein Beitrag beide Disziplinen betrifft, dann wird er auch von uns aus beiden Blickwinkeln geprüft. Auf diese Weise versammeln wir in der ZdiW konzise Beiträge, die gleichzeitig sehr inhaltsreich sind. Jeder Beitrag, auch das ist uns wichtig, kommt zu einem konkreten Ergebnis oder zumindest zu einer abwägenden Empfehlung. Kein Praktiker möchte, nachdem er sich durch einen mehrseitigen Artikel gearbeitet hat, lesen: Die Frage bleibt offen.

 

Wie wird sich dieser Rechtsbereich Ihrer Meinung nach entwickeln?

M.-R. M.: Das ist bei der Dynamik des Themas extrem schwer vorherzusagen, aber genau darauf haben wir uns durch die Fokussierung auf Praxisbereiche an Stelle von Fachdisziplinen konzeptionell eingestellt. Die ZdiW ist so dynamisch wie die digitale Wirtschaft selbst.

B. J. H.: Verglichen mit anderen Zeitschriften sind wir so etwas wie ein Schnellboot. Wir sind ein kleines Team, ein Gutteil der Herausgeber und Autorinnen hat als Unternehmensjuristin oder Anwalt ein genuines Interesse an der Beantwortung bestimmter Fragen und bringt auch die entsprechende Neugier und Agilität mit, um schnell Antworten liefern zu können. Wir sind in der Lage, einen wissenschaftlich fundierten Aufsatz innerhalb von sechs Wochen zu veröffentlichen.

Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, M.Jur. (Göttingen) ist seit Juli 2015 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Zivilprozessrecht an der Universität Osnabrück. Ihre Dissertation schrieb sie über „Verfahrenskoordination und Verjährungsunterbrechung im Europäischen Prozessrecht“. Nach ihrer Habilitation mit der Arbeit „Die Lizenz: Eine Einordnung in die Systemzusammenhängen des BGB und des Zivilprozessrechts“ erhielt sie 2010 einen Ruf auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Verfahrensrecht an der Universität Mannheim, wo sie bis zu ihrem Wechsel nach Osnabrück tätig war.
Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), geboren in Recklinghausen, studierte Rechtswissenschaft in Münster, Paris und Virginia, wurde in Münster 2004 über "Volksgesetzgebung und Grundrechte" promoviert und 2011 mit einer mehrfach ausgezeichneten Schrift zum Thema "Öffentliches Haftungsrecht, Ökonomisierung – Europäisierung – Dogmatisierung" habilitiert. Seit 2013 ist er Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften in Osnabrück.
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