Der aktuelle Stand zur E-Rechnung in Deutschland
Steuern und Buchhaltung19 Februar, 2024
Aktueller Stand der E-Rechnung in Deutschland
Alles, was Sie jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag und in unserem Whitepaper zur E-Rechnung.
Die Gesetzgebung zur obligatorischen E-Rechnung steht in den Startlöchern. Hintergrund ist die Entwicklung einer effizienteren Rechnungsabwicklung und die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug auf europäischer und nationaler Ebene.
Das wichtigste zur E-Rechnung in Kürze
(Stand: Februar 2024)
Vorgesehene Regelungen des Wachstumschancengesetzes (noch nicht verabschiedet):
- Einführung der E-Rechnung für B2B-Umsätze zum 01.01.2025
- Unternehmen müssen E-Rechnungsformat empfangen können
- Rechnungsversand in Papierform bzw. im PDF Format ist zunächst weiterhin erlaubt
- Ausgenommen sind steuerfreie Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen
(unter 250 € brutto) und Fahrausweise i. S. d. § 34 Abs. 1 UStDV
- E-Rechungsversand für alle Unternehmen möglich:
Vorrang der Papierrechnung entfällt
- Zugelassene Formate entsprechend der europäischen Norm EN16931
(dieser Punkt ist noch nicht abschließend geklärt)
- XRechnung
- ZUGFeRD
- EDI (Zustimmung des Empfängers notwendig)
- Übergangsregelungen für eine Ausstellungs- bzw. Übermittlungspflicht von E-Rechnungen (ursprünglich) wie folgt vorgesehen
(dieser Punkt ist noch nicht abschließend geklärt)- Ab 01.01.2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 €
- Ab 01.01.2028: Sämtliche Unternehmen für B2B-Umsätze