Seit dem 01. Januar 2023 ist das „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ – kurz „beSt“ – für Steuerberaterinnen und Steuerberater verpflichtend.
Hintergründe des „besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs“ (beSt)
2020 beschloss die Bundeskammerversammlung die Einrichtung einer Steuerberaterplattform, um dem Berufsstand eine digitale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht, im digitalen Raum als Steuerberatende aufzutreten. Das „beSt“ ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuerberaterplattform. Rechtsanwälte nutzen bereits seit 2018 das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) – nun folgte das Pendant für Steuerberatende.
Grund für die Einführung ist die fortschreitende Digitalisierung sowie das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG). Dieses Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen digital abzubilden sowie die Verwaltungsportale miteinander zu verknüpfen. Dazu gehört auch das „elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP), das die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und Behörden ermöglicht.
Die gesetzliche Grundlage für das „beSt“ findet sich im „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften“, das am 1. August 2022 in Kraft trat.
Ziele des „beSt“
Das „beSt“ verfolgt das Ziel, den Steuerberatenden eine einheitliche, sichere und elektronische Kommunikation zu ermöglichen – nicht nur zwischen Steuerberatenden, sondern auch mit der Justiz, den Behörden, den Steuerberaterkammern sowie mit anderen freien Berufen wie Rechtsanwälten. Zudem soll die Plattform sowohl die Identifizierung als auch die Authentifizierung gewährleisten und den Datenaustausch vereinfachen.
Umsetzung in der Praxis
Das „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ ändert das bekannte System grundlegend: Bisher verlief die Kommunikation von Steuerberatenden mit Gerichten per Post, Telefax oder mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur“ (QES). Die „QES“ ist dem Gesetz nach der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und die sicherste Form der elektronischen Signatur. Durch die Einführung der „beSt“ ist die „qualifizierte elektronische Unterschrift“ nicht mehr notwendig, da bei der Nutzung ein Abgleich zwischen der Identität des Absenders mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer stattfindet.
Hierfür ist ein einmaliger Registrierungsvorgang notwendig: Alle Berufstragenden erhalten einen Registrierungsbrief mit den notwendigen Angaben per Post – die Briefe werden in Tranchen nach alphabetischer Reihenfolge verschickt. Zusätzlich benötigen die Steuerberatenden einen handelsüblichen PC, einen gültigen Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät sowie die „App2“ für den Online-Ausweis. So ermöglicht die Einführung der „beSt“ eine rechtssichere digitale Korrespondenz. Dieses Vorgehen findet bereits bei der „EGVP“ Anwendung und wird nun auf das „beSt“ übertragen.
Im Gegensatz zum „beA“ verfolgt die Bundessteuerberaterkammer das Ziel, dass die vorhandene Fachsoftware eine direkte Schnittstelle zur Steuerberaterplattform bereitstellt und somit an das „beSt" angebunden ist. Im Falle, dass keine Fachsoftware im Einsatz oder die Schnittstelle noch nicht verfügbar ist, kann ein Basis-Client genutzt werden. Dieser Basis-Client steht unabhängig von Betriebssystem und Software zur Verfügung.
Schnittstelle zu ADDISON und AKTE
Ziel des Bereichs Produktmanagement ist die vollständige Integration des „besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs“ (beSt) in unsere Kanzleilösungen ADDISON und AKTE. Dies beinhaltet zukünftig den automatischen Abruf sowie das Senden von Nachrichten, ein Berechtigungssystem, mit dem der Zugriff auf das Postfach gesteuert werden kann, die Integration in das Postbuch, eine Anbindung an ein vorhandenes DMS sowie eine Dokumentenablage. In 2023 werden wir unseren Kundinnen und Kunden sukzessive entsprechende Erweiterungen für unsere Kanzleilösungen zur Verfügung stellen.