Steuern und Buchhaltung16 Juni, 2023

Entgelttransparenzgesetz – mehr Transparenz beim Gehalt

Die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ist am 24.04.2023 durch die letzte Instanz endgültig gebilligt worden.

Die Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung sowie zum Abbau des geschlechterspezifischen Lohngefälles in den Mitgliedstaaten tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Die Entgelttransparenz berechtigt Arbeitnehmende, Auskunft über die durchschnittlichen geschlechterspezifischen Gehälter zu erhalten und Arbeitssuchenden Informationen über das Einstiegsgehalt der ausgeschriebenen Stelle abzufragen. Zudem dürfen Arbeitssuchende zukünftig nicht nach dem bisherigen Gehalt gefragt werden.

Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten werden Unternehmen verpflichtet, die Bezahlung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit offenzulegen.

  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen einen jährlichen Bericht erstellen.
  • Ab 150 Beschäftigten ist eine Berichtspflicht für alle drei Jahre vorgesehen, die zukünftig auf Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ausgeweitet wird.
  • Nationales Recht könnte zudem eine Berichterstattung bei weniger als 100 Arbeitnehmenden anordnen.

Bei einem Lohngefälle von mehr als fünf Prozent, das nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren gerechtfertigt werden kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden. In Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen ist eine Entgeltbewertung vorzunehmen, die jeden Arbeitnehmenden berechtigt, das durchschnittlichen Einkommen für gleichwertige Arbeit von Arbeitnehmergruppen einzufordern.

Arbeitnehmende, die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung erfahren haben, sind zu entschädigen. Dagegen hat der Arbeitgebende nachzuweisen, dass kein Verstoß gegen die EU-Vorschriften über die Lohntransparenz vorliegt. Bei Verstößen drohen Geldbußen oder wirksame und abschreckende Sanktionen.

Das Recht auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer ist in der EU verankert, die Umsetzung und Durchsetzung dieses Rechts war bisher allerdings nicht ausreichend. Nach wie vor liegt der Gender Pay Gap in Deutschland bei 18 Prozent. Die neue EU-Richtlinie möchte dazu beitragen, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sowie von Arbeitnehmenden mit Behinderung zu verbessern. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichbehandelt werden.

Wir weisen unsere Kundinnen und Kunden darauf hin, das individuelle Lohngefälle im Unternehmen im Blick zu behalten und Maßnahmen zu ergreifen. Informieren Sie sich frühzeitig, um Sanktionen zu vermeiden und schon jetzt für mehr Lohngerechtigkeit zu sorgen.

 

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Auf dem Bild ist unsere Expertin Silvia Weinzierl zu sehen.
Senior Tax Specialist der Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH
Silvia Weinzierl hat als Senior Tax Specialist langjährige praktische Erfahrung in Steuerkanzleien und eine fundierte Ausbildung im Steuerrecht. Im ständigen Austausch mit Anwendenden sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern verknüpft sie technische Entwicklungen mit den Bedürfnissen und Anforderungen der Steuerberaterbranche und fungiert als Schnittstelle zwischen Vertrieb, Redaktion, Marketing und Online-Kommunikation.
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