Inhalt des Online-Seminars
Der Gesetzgeber verkürzt mit Wirkung zum 01.01.2021 die Laufzeit der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre ohne Mindestquote.
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Verkürzung für alle natürlichen Personen.
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Befristung und Evaluation der Neuregelung.
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Rückwirkung für bereits gestellte Anträge?
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Verschärfung des Versagungsrechts.
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Einbeziehung von Lotteriegewinnen und Schenkungen.
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Änderungen der Speicherfrist der Restschuldbefreiung?
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Auswirkung auf Antragstellung und Vergleichslösungen?