von Ulrike Dronkovic, Fachanwältin für Verkehrs- und Strafrecht
Verteidigungsstrategien im Verkehrsrecht
Wer trotz Drogen- und/oder Alkoholkonsums am Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer teilnimmt, die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält, rote Ampeln missachtet, sein Handy benutzt, nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht oder sich gar nach einem solchen unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann sich nicht nur als bislang rechtstreuer, unbescholtener Bürger schnell in den Bereich der Strafbarkeit begeben, sondern hat in bestimmten Konstellationen auch die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
Ein zentraler Bereich des Verkehrsrechts ist das Fahrerlaubnisrecht. Hier kommen Vorschriften des StVG und der FeV zum Tragen, die größte Sorge gilt in aller Regel der Anordnung einer MPU – einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (im Volksmund: „Idiotentest“).
Was umfasst das Fahrerlaubnisrecht?
Das Fahrerlaubnisrecht betrifft die verwaltungsrechtliche Erlaubnis des Staates gegenüber einem Bürger, ein Kraftfahrzeug zu führen. In diesem Zusammenhang eröffnen insbesondere §§ 11, 13 und 14 FeV verschiedene Möglichkeiten, insbesondere bei Zweifeln an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen den Betroffenen zum Nachweis der Eignung durch Vorlage einer MPU aufzufordern.
Wann ist mit Maßnahmen der Behörde zu rechnen?
Wenn das „Ziel des Punktesammelns“ mit dem Erreichen von 8 oder mehr Punkten in Flensburg verwirklicht wurde, droht unmittelbar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Neuerteilung nach Entziehung ist die Anordnung, eine MPU zum Nachweis der Kraftfahrereignung zu erbringen, obligatorisch. Hierneben sind die gängigsten Fälle der Anordnung einer MPU nach Drogenkonsum (insbes. Cannabis) und wiederholter Alkoholauffälligkeit (oder einmalig mit mehr als 1,6 ‰).
Schließlich führt die Beteiligung eines älteren Kraftfahrers an einem Verkehrsunfall häufig zu einer Information in Richtung der Fahrerlaubnisbehörde mit entsprechend eingeleiteter Tätigkeit durch diese nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
Verteidigung mit Blick auf das Fahrerlaubnisrecht
Da (spätestens) der rechtskräftige Abschluss eines Verkehrsstraf- oder Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens zu einer Eintragung im Fahreignungsregister und damit zu einer Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde führen kann, sind mögliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen während der Verteidigung im Auge zu behalten. Zu bedenken ist hierbei zunächst, zu welchem Zeitpunkt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von möglicherweise Zweifel begründenden Umständen erhält. Darüber hinaus erfordert die vorausschauende Verteidigung mit Blick auf fahrerlaubnisrechtliche Folgen neben der Akteneinsicht in den laufenden Ermittlungsvorgang auch Kenntnis über den aktuellen Stand des Fahreignungsregisters.
Der Verteidiger muss fachlich und strategisch überlegt vorgehen, um seinen Mandanten bestmöglich zu vertreten.
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