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Der TVöD enthält ebenso wie andere Tarifverträge zusammengefasst in seinem Teil I verschiedenste Regelungen mit erheblichen Auswirkungen für die Praxis der Personalverwaltung. Hier finden sich neben der Bestimmung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages Vorschriften zum Arbeitsvertrag und zu Nebenabreden, zur Probezeit, zu den Allgemeinen Arbeitsbedingungen (Geheimhaltungsvorschriften, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Verbot der Annahme von Geschenken, Regelungen der Nebentätigkeit, zur betriebsärztlichen Untersuchung, zur Einsicht in die Personalakte und zur Schadenhaftung) sowie Regelungen zu Überlassungsmöglichkeiten und zur Qualifizierung von Beschäftigten.
Die fehlerhafte Anwendung dieser Vorschriften im Rahmen der Personalsachbearbeitung bedeutet Zeitaufwand, unnötigen Ärger und oftmals auch – vermeidbare – Kosten für den Arbeitgeber. Damit Ihnen hier keine Fehler unterlaufen, müssen Sie die maßgebliche aktuelle Rechtsprechung zu den entsprechenden Pflichtenkreisen verfolgen und kennen.
Der Referent erläutert in diesem 90-minütigen Online-Seminar die aktuellen Entscheidungen zu den Themen:
• Rückabwicklung vermeintlicher Honorarverträge
• Untersagung einer Nebentätigkeit
• Verpflichtung, an ärztlicher Untersuchung mitzuwirken
• Darlegungslast für die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers
• Konfliktlösung durch Versetzung eines Arbeitnehmers?
• Versetzungsanspruch bei Maskenbefreiungsattest?
• Anspruch auf Fortsetzung einer Personalgestellung?
• Anforderungen an Rückzahlungsklauseln von Fortbildungsvereinbarungen
Melden Sie sich für unser kostenloses Online-Seminar einfach über das nebenstehende Formular an.
Sie erhalten nach dem Online-Seminar per E-Mail eine gekürzte Urteilszusammenfassung (PDF) mit Gericht und Aktenzeichen zur Entscheidung plus Orientierungssatz bzw. amtlicher Leitsatz und praktische Bedeutung. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der PDF einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Online-Seminar keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird.