Rechtsanwalt Torsten Herbert, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein Westfalen, erläutert für Praktiker*innen der Personalverwaltung die wesentliche aktuelle Rechtsprechung zur Thematik. Im zweiten Teil dieses Webinars werden aktuellste obergerichtliche Entscheidungen vorgestellt und wird deren Bedeutung für die praktische Personalarbeit erläutert.
Auch im öffentlichen Dienst läuft es im Beschäftigungsverhältnis nicht immer reibungslos. In manchen Fällen und insbesondere nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Arbeitgebersicht nicht zu vermeiden. Hier gilt es, arbeitsrechtswidriges Verhalten bzw. Umstände in der Person des/der Beschäftigten arbeitsrechtlich zutreffend zu bewerten und rechtssicher einzuschätzen, ob eine Kündigung „gerichtsfest“ ausgesprochen werden kann oder nicht. Fehler in der Durchführung eines Kündigungsverfahrens bedeuten nämlich unnötigen Zeitaufwand, Ärger und vor allem auch – vermeidbare – Kosten für den Arbeitgeber. Damit Ihnen solche Fehler nicht unterlaufen, müssen Sie die maßgebliche Rechtsprechung zu den entsprechenden Themenkreisen kennen.
Der Referent erläutert in diesem zweiten Teil des Seminars aktuelle Rechtsprechung zu den Themen
- Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei grober Beleidigung, Bedrohung und Nötigung von Vorgesetzten und Kollegen
- Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei sexueller Belästigung
- Kündigungsverbot bei unklarer Schwangerschaft bei Kündigungszugang?
- Kündigung wegen heimlicher Tonaufnahme eines Gesprächs mit Vorgesetzten?
- Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges an einer elektronischen Zeiterfassung
- Kündigung wegen beharrlicher Weigerung der Erbringung der vertraglichen Arbeitsleistung
- Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit einer Krankschreibung
- Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Erkrankung
- Außerordentliche Kündigung wegen alkoholbedingten Entzugs einer Fahrerlaubnis