Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.

Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird im Rahmen einer Einführung in die Thematik diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche, aber auch Ausschlüsse, von Unionsbürgern zu erkennen.
Die entsprechenden Parallelen in § 23 Abs. 3 des SGB XII werden an geeigneten Stellen aufgegriffen.

Schwerpunkte:
• Freizügigkeit von EU-Bürgern – wie sich die verschiedenen Aufenthaltszwecke von EU-Bürgern
auf die Leistungsberechtigung nach dem SGB II auswirken
• Regelausschlussfrist für die ersten drei Monate des Aufenthaltes
• Leistungsausschluss wegen Aufenthaltes zum Zwecke der Arbeitssuche oder wegen
fehlendem Aufenthaltsrecht
• Leistungsanspruch bei schulbesuchenden Kindern nach Art. 10 VO 492/11
• Parallelen zum SGB XII/Überbrückungsleistungen

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Frau Rodopi Panidou, M.L.E. und Volljuristin

Ist seit 2008 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigt und hat viele Jahre als Führungskraft den Rechts- und Grundsatzbereich in einem Jobcenter geleitet. Heute leitet sie die Steuerung der Grundsicherung bei der Region Hannover.

Als ebenfalls ausgebildete Trainerin und Coach hat sie sich im Laufe der Jahre auch als Referentin des sozialen Leistungsrechts einen Namen gemacht, hier insbesondere zu ausländerrechtlichen Fragen bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII.


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