Entlastung für Ihre Mitarbeitenden im Sozialamt

Wirtschaftliche Veränderungen, demografischer Wandel und Migration treiben die Fallzahlen in den Sozialämtern in die Höhe. Zugleich sorgen gesetzliche Neuerungen und Anpassungen für Dynamik im Sozial- und Verwaltungsrecht. eGovPraxis Sozialhilfe ist Ihre zentrale Informationsplattform für Rechtsfragen.
Sie bietet Ihrer Kommune praktische Unterstützung in der Sozial- und Eingliederungshilfe, bei Wohngeld und Asylbewerberleistungen.
Dabei führt eGovPraxis Sozialhilfe allgemein gültige Rechtsinformationen und lokale Regelungen digital zusammen. So treffen Sie schnelle, rechtssichere und einheitliche Entscheidungen in Ihrer Behörde.

Zwei Minuten, um eGovPraxis Sozialhilfe kennenzulernen

eGovPraxis Sozialhilfe unterstützt Ihre täglichen Abläufe im Sozialamt.
In unserem Erklärvideo erfahren Sie am Beispiel von Frau Petersen,
wie Sie mit eGovPraxis Sozialhilfe zum Beispiel höhere Fallzahlen und komplexe Einzelfälle meistern. 

eGovPraxis Sozialhilfe
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  Vier Vorteile, die eGovPraxis Sozialhilfe für Behörden interessant machen:

eGovPraxis Sozialhilfe ist mehr als eine Datenbank zum Nachschlagen. Vielmehr vermittelt Ihnen die Plattform wertvolles Wissen und sorgt für eine effiziente Recherche
im Rahmen Ihrer Fallbearbeitung. Vier Vorteile liefern Ihnen für Ihre Arbeit maßgeblichen Mehrwert.

Geltendes Recht und lokale Regelungen in einem System

Greifen Sie auf national geltendes Recht, lokale Regelungen und behördeneigene Materialien zu. eGovPraxis Sozialhilfe vereint die relevanten Informationen. So arbeiten alle Mitarbeitenden mit demselben Wissensstand und es geht kein Know-how verloren. Zugleich sind neue Kolleg:innen schneller einsatzbereit.

Fachinhalte leicht erfassen

Profitieren Sie von einer praxisnahen Wissensvermittlung. Unsere Autor:innen sorgen dafür, dass Sie und Ihr Team sowohl bestehende als auch neue Regelungen einfach erfassen, in den Kontext setzen und korrekt anwenden können. Darüber hinaus finden Sie aktuelle Themen zeitnah und in verschiedenen Formaten vor.

Mehr Rechtssicherheit in Fallentscheidungen

Treffen Sie Fallentscheidungen rechtssicher und schließen Sie Widerspruchsverfahren konsistent ab. Mit eGovPraxis Sozialhilfe optimieren Sie den Informationsfluss innerhalb Ihrer Behörde und machen relevante Arbeitsmaterialien digital verfügbar. Dabei führt eGovPraxis Sozialhilfe Sie entlang Ihrer Abläufe durch die Fallanalyse. Bei der Fallbearbeitung erhalten Sie Hinweise auf vorliegende Inhalte. Auf diese Weise berücksichtigen Sie alle relevanten Informationen bei Ihrer Fallentscheidung und vermeiden Widersprüche

Arbeitserleichterung für Ihre Behörde

Reduzieren Sie Ihre internen Aufwände. Unser Redaktionsservice pflegt Ihre lokalen Inhalte und Dokumente in eGovPraxis Sozialhilfe als System ein. Dabei strukturiert und verdichtet der Redaktionsservice alle lokalen sowie behördenspezifischen Arbeitsmaterialien, Dienstanweisungen und Prozessbeschreibungen und verknüpft sie mit thematisch relevanten Inhalten. Darüber hinaus benötigen Sie keine IT-Ressourcen für eGovPraxis Sozialhilfe. Denn unsere Expertenlösung ist eine Cloud-Anwendung. Dank ihres intuitiven Designs ist sie für Sie und Ihr Team sofort nutzbar.  

Das sagen Kommunen über das Arbeiten mit eGovPraxis Sozialhilfe

  • Abteilungsleiter, Stadt Aachen

  • Teamleiter, Stadt Aachen

  • Abteilungsleiter Stadt Aachen

  • ehem. Amtsleiterin, Herford

»Bei der Integration unserer spezifischen Inhalte in eGovPraxis haben wir einen hervorragend strukturierten und gleichzeitig flexiblen Prozess erlebt.
Die Reaktions- und Umsetzungszeiten sind extrem kurz, sodass wir die Integration von eGovPraxis mit großer Geschwindigkeit vorantreiben konnten.«

Klaus Prepols, Abteilungsleiter Soziale Leistungen bei der Stadt Aachen

»Mit eGovPraxis haben wir nun endlich alle für die Sachbearbeitung relevanten Inhalte digital und tagesaktuell im Zugriff. Das hilft uns täglich in der
Bearbeitung der einzelnen Fälle und Anträge.«

Thorsten Krätzsch, Teamleiter Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration bei der Stadt Aachen

»Der Redaktionsservice macht für mich einen der großen Mehrwerte von eGovPraxis aus. Hier sind Experten am Werk, die mit juristischem wie digitalem
Fachwissen unseren gewachsenen Dokumentenbestand gesichtet und eingepflegt haben.«

Klaus Prepols, Abteilungsleiter Soziale Leistungen, Stadt Aachen

»Wir möchten sicherstellen, dass Entscheidungen dem Recht entsprechen und behördeneinheitlicher getroffen werden. eGovPraxis Sozialhilfe liefert
dafür die richtige und passende Grundlage. Mit unserer Entscheidung für diese Anwendung machen wir einen großen Schritt – auch in Richtung der
Digitalisierung unserer Sozialverwaltung.«

Stephanie Hinz, ehemalige Amtsleiterin des Kreissozialamts Herford

Weitere Gründe, die für eGovPraxis Sozialhilfe sprechen

  • Einführungsbegleitung von A bis Z
    Wir helfen Ihnen von Anfang an: von der Ausschreibung über den Vergabeprozess bis hin zur Implementierung und Schulung und täglichen Unterstützung Ihrer Mitarbeitenden.
  • Faires und einfaches Preismodell
    Bei uns bezahlten Sie eine fixe Lizenzgebühr und können beliebig viele Nutzer:innen anlegen; inklusive Nutzer:innen anderer beteiligter Fachämter oder Kooperationspartner. Darüber hinaus umfasst die Gebühr auch unseren Redaktionsservice.
  • Treiber und Digitalisierung
    Mit eGovPraxis Sozialhilfe digitalisieren Sie relevante Informationen und Dokumente in einer Anwendung. Das schafft nahtlose Abläufe, die sich ganz natürlich in Ihre Arbeitsprozesse einfügen, und steigert die Produktivität in Ihrer Behörde. Und das DSGVO-konform.


Die digitale Kollaboration im Blick

Mit eGovPraxis Sozialhilfe verbessern Sie die Zusammenarbeit in Ihrer Behörde und darüber hinaus:

  • Teilen Sie neue Richtlinien und lokale Regelungen mit allen Mitarbeitenden. Dank des integrierten Rechte- und Rollenkonzepts können Sie Dokumente und
    Informationen auch einem ausgewählten Nutzerkreis zur Verfügung stellen.
  • Üben Sie als Kreisverwaltung Ihre Fachaufsicht aus und stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben nachweislich bei den kreisangehörigen Kommunen ankommen.
  • Tauschen Sie sich mit Nachbarkommunen aus. Auf Wunsch können Sie über eGovPraxis Sozialhilfe Ihre Dokumente mit anderen Ämtern teilen und diskutieren.


Erfolgreicher Einsatz in vielen Kommunen - Praxisbeispiele kennenlernen

Zahlreiche Gemeinden, Städte und Landkreise nutzen eGovPraxis. Auch in der Sozialhilfe. Unsere Praxisbeispiele liefern
aus erster Hand, welche Erfahrungen andere Kommunen mit der Expertenlösung gemacht haben.

Kreis Herford
eGovPraxis Sozialhilfe
im Kreis Herford
Die Sozialämter im Kreis Herford setzen seit Oktober 2020 eGovPraxis Sozialhilfe ein und liefern Best Practices.
Stadt Aachen

eGovPraxis Sozialhilfe bei der Stadt Aachen

Die Stadt Aachen nutzt eGovPraxis sowohl für Sozial- und Eingliederungshilfe als auch für Asylbewerberleistungen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu eGovPraxis Sozialhilfe

  • Was unterscheidet eGovPraxis Sozialhilfe von einer Online-Recherchedatenbank?

    In herkömmlichen Online-Recherchedatenbanken können Sie Informationen nachschlagen. Dabei bieten klassische juristische Datenbanken in der Regel Primär- und Sekundärliteratur. eGovPraxis Sozialhilfe greift weiter und vermittelt Ihnen und Ihrem Team Wissen praxisnah. Denn eGovPraxis Sozialhilfe gibt nicht nur Rechtsvorschriften wie Gesetze und Verordnungen wieder. Vielmehr erklärt eGovPraxis Sozialhilfe diese und setzt sie in den richtigen Kontext. Beispiele helfen dabei, das Recherchierte auf den eigenen Fall zu übertragen. Dabei folgt das Vorgehen bei der Recherche den natürlichen Arbeitsabläufen Ihrer Behörde.

    Ein weiterer großer Unterschied zu herkömmlichen Online-Recherchedatenbanken: eGovPraxis Sozialhilfe umfasst sowohl allgemein gültige Rechtsvorschriften und Verordnungen als auch lokale Regelungen. Auch hier setzt die Plattform alle Inhalte in den richtigen Kontext. Dadurch liefert Ihnen die eGovPraxis Sozialhilfe alle relevanten Informationen thematisch eingeordnet, leicht verständlich und in einer Anwendung.

  • Was unterscheidet eGovPraxis Sozialhilfe von einem Fachverfahren?

    In Fachanwendungen wie LÄMMkom LISSA bearbeiten Sie als Behörde konkrete Fälle zur Eingliederungs- und Sozialhilfe sowie zu Wohngeld und Asylbewerberleistungen. eGovPraxis Sozialhilfe ergänzt Ihre Fachverfahrensanwendung: bei der Fallanalyse und Recherche. Schnittstellen zum Fachverfahren LÄMMkom LISSA oder zu E-Akten-Systemen ermöglichen nahtlose Arbeitsabläufe bis zur Fallentscheidung. Dabei können Sie einschlägige Urteile oder die Anwendung von Kommentaren als gefundene Grundlage für Ihre Fallentscheidung im jeweiligen Fall dokumentieren. eGovPraxis Sozialhilfe vervollständigt also Ihre typischen Arbeitsschritte und lässt Sie effizienter durch die Fallbearbeitung kommen.

    Neben den gesetzlichen Regelungen umfasst eGovPraxis Sozialhilfe zahlreiche Nachrichten zum SGB XII, SGB IX und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei betrachten die Nachrichten zur Rechtsprechung und Rechtsentwicklung insbesondere die praktischen Auswirkungen auf die Sachbearbeitung im Sozialamt.

    Mehr als 760 praktische Zusammenfassungen bieten einen schnellen Überblick und Einstieg in relevante Rechtsprechungen.

    Darüber hinaus bietet eGovPraxis Sozialhilfe umfassende Sekundärliteratur. Zu den renommierten Kommentaren, Zeitschriften und Handbüchern zählen:

    • Schellhorn u. a.: SGB XII – Kommentar. 21. Auflage 2023. Luchterhand Verlag
    • v. Koppenfels-Spies/Wenner: SGB I – Kommentar. 3. Auflage 2023. Luchterhand Verlag
    • Großmann u. a.: Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch IX (GK – SGB IX). Immer auf dem Stand der letzten Lieferung. Luchterhand Verlag
    • Hohm: AsylbLG – Kommentar. Immer auf dem Stand der letzten Lieferung. Luchterhand Verlag
    • v. Koppenfels-Spies/Wenner: SGB X – Kommentar. 3. Auflage 2020. Luchterhand Verlag ZfSH/SGB – Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis. 1/2006. Luchterhand Verlag
    • Prof. Dr. Peter Becker: Vorrang/Nachrang von Sozialleistungen. 1. Auflage 2024. Luchterhand Verlag
    • Dr. Hans-Heiner Gotzen: Die Sozialbestattung. 3. Auflage 2020. Carl Heymanns Verlag
    • Ingo Christian Hartmann: Wohngeld Leitfaden 2023. 14. Auflage 2023. vhw Verlag
  • Welche renommierten Werke umfasst eGovPraxis Sozialhilfe ?

    eGovPraxis Sozialhilfe beinhaltet das zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII). Dieses regelt die Grundsicherung im Alter sowie die Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung. Darüber hinaus deckt eGovPraxis Sozialhilfe das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) und XI (Soziale Pflegeversicherung) ab sowie angrenzende Themen wie das Wohngeld und die Schwerbehinderten-Feststellung.

    Neben den gesetzlichen Regelungen umfasst eGovPraxis Sozialhilfe zahlreiche Nachrichten zum SGB XII, SGB IX und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei betrachten die Nachrichten zur Rechtsprechung und Rechtsentwicklung insbesondere die praktischen Auswirkungen auf die Sachbearbeitung im Sozialamt.

    Mehr als 760 praktische Zusammenfassungen bieten einen schnellen Überblick und Einstieg in relevante Rechtsprechungen.
    Darüber hinaus bietet eGovPraxis Sozialhilfe umfassende Sekundärliteratur.

    Zu den renommierten Kommentaren, Zeitschriften und Handbüchern zählen :

    • Schellhorn u. a.: SGB XII – Kommentar. 21. Auflage 2023. Luchterhand Verlag
    • v. Koppenfels-Spies/Wenner: SGB I – Kommentar. 3. Auflage 2023. Luchterhand Verlag
    • Großmann u. a.: Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch IX (GK – SGB IX). Immer auf dem Stand der letzten Lieferung. Luchterhand Verlag
    • Hohm: AsylbLG – Kommentar. Immer auf dem Stand der letzten Lieferung. Luchterhand Verlag
    • v. Koppenfels-Spies/Wenner: SGB X – Kommentar. 3. Auflage 2020. Luchterhand Verlag ZfSH/SGB – Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis. 1/2006. Luchterhand Verlag
    • Prof. Dr. Peter Becker: Vorrang/Nachrang von Sozialleistungen. 1. Auflage 2024. Luchterhand Verlag
    • Dr. Hans-Heiner Gotzen: Die Sozialbestattung. 3. Auflage 2020. Carl Heymanns Verlag
    • Ingo Christian Hartmann: Wohngeld Leitfaden 2023. 14. Auflage 2023. vhw Verlag

  • Warum ist eGovPraxis Sozialhilfe teurer als herkömmliche Rechtsinformationslösungen?
    Herkömmliche Rechtsinformationslösungen fokussieren sich ausschließlich auf die Recherche nationaler Regelungen. eGovPraxis Sozialhilfe ist mehr als ein Nachschlagewerk: Es führt Nutzer:innen sinnvoll und verständlich durch die Recherche und Fallanalyse. Dabei greifen Sachbearbeiter:innen sowohl auf allgemein gültige Rechtsvorschriften und Verordnungen als auch auf lokale Regelungen und Verordnungen zu. Ein Redaktionsservice kümmert sich darum, dass lokale Inhalte in eGovPraxis Sozialhilfe integriert und auffindbar sind. Es setzt die lokalen Informationen in den rechtlichen Kontext und verschlagwortet sie.

    Der Redaktionsservice ist als Pauschale im Preis inkludiert.
    Viele Rechtsinformationslösungen verlangen eine Gebühr pro Nutzer:in. Mit eGovPraxis Sozialhilfe erhalten Behörden hingegen eine Lizenz zum Festpreis. Damit können sie beliebig viele Nutzer:innen anlegen und Rechte und Rollen definieren. So profitieren Sie von Kostensicherheit und investieren in Rechtssicherheit und Effizienz.
  • Welche konkreten Leistungen enthält der Redaktionsservice?
    Der Redaktionsservice von eGovPraxis Sozialhilfe kümmert sich um die Integration Ihrer lokalen Inhalte. Für eine effiziente Abstimmung betreut Sie ein Mitglied der Redaktion persönlich: Sie erhalten eine Beratung in puncto Ordnerstrukturen und Dateibenennungen, zur Einordnung lokaler Inhalte in Verzeichnisse, zur Zuordnung von Themen in den Wegweiser und mehr. Anschließend kümmert sich der Redaktionsservice um den Upload Ihrer digitalen Inhalte, strukturiert sie und bindet sie in den richtigen Kontext ein. Dazu gehört beispielsweise auch eine gute Verschlagwortung. So finden Sie Ihre Informationen über die passenden Schlüsselworte sowie entlang der Fallbearbeitung wieder. Dabei gilt: Ihre lokalen Inhalte sind nur für die Nutzer:innen Ihrer Behörde sichtbar. Auf Wunsch unterstützt eGovPraxis Sozialhilfe aber den interkommunalen Austausch lokaler Regelungen.

    Der Redaktionsservice ist jedoch nicht nur Ihr Ansprechpartner für die Erstbefüllung. Er begleitet Sie auch im Nachgang durch Ihren Alltag: Im Schnitt existieren in den Behörden monatlich rund 70 bis 80 DIN-A4-Seiten, um bestehende Regelungen zu aktualisieren oder neue aufzunehmen. Der Redaktionsservice kümmert sich auch hier um den Upload, die Strukturierung und Verschlagwortung. Handelt es sich um eine Aktualisierung baut er darüber hinaus eine Dokumenten-Historie für Sie auf. So können Sie später Regelungen zu verschiedenen Zeitpunkten nachvollziehen . Zudem versorgt der Redaktionsservice die Nutzer:innen mit Nachrichten zu neuen und geänderten lokalen Regelungen. Diese sind als „Nachrichten aus Ihrer Behörde gekennzeichnet. Darüber hinaus erhalten Nutzer:innen zusätzlich eine E-Mail zu den Neuerungen oder Änderungen lokaler Regelungen.

    Eine weitere Aufgabe unseres Redaktionsservices ist es, Sie über aktuelle Themen sowie Rechtsentwicklungen auf dem Stand zu halten. Auf der Startseite finden Sie diese Themen im Nachrichtenformat, inhaltlich erklärt und mit einem praktischen Fazit für Ihre Arbeit. Praktische Informationen zu Covid-19, zur Flutkatastrophe oder den Auswirkungen der Energiekrise sind Themenbeispiele, auf die Kund:innen der eGovPraxis Sozialhilfe nach Eintritt des Ereignisses in kürzester Zeit zurückgreifen konnten und dadurch schnell entscheidungsfähig waren.
  • Wie groß ist der Aufwand für die Einführung von eGovPraxis Sozialhilfe?
    Die Einführung von eGovPraxis Sozialhilfe bindet auf Ihrer Seite nur wenige Ressourcen: Sie definieren, welche lokalen Regelungen und Dokumente Sie in Ihrer eGovPraxis Sozialhilfe integrieren möchten, wir kümmern uns um den Rest und schulen Ihre Mitarbeitenden. In der Regel dauert es von der Entscheidung für eGovPraxis Sozialhilfe bis zur Bereitstellung Ihrer Edition von eGovPraxis Sozialhilfe vier bis sechs Wochen.
  • Wie lange dauert die Testphase und wie verläuft der Test von eGovPraxis Sozialhilfe?
    Sie können eGovPraxis Sozialhilfe ausgiebig kostenlos und unverbindlich testen. Schon während der Testphase erhalten Sie eine persönliche Betreuung sowie eine Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Den meisten unserer Kund*innen reicht eine Testdauer von rund 60 Tagen. Kontaktieren Sie uns. Anschließend richten wir Ihre Testumgebung ein und integrieren hier auch erste lokale Inhalte Ihrer Behörde. Wenn Sie mit den Testergebnissen zufrieden sind und Interesse haben, eGovPraxis Sozialhilfe in Ihrer Behörde einzuführen, bereiten wir ein konkretes Angebot für Sie vor.

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Testen Sie eGovPraxis Sozialhilfe kostenlos und unverbindlich. Dafür hinterlassen Sie lediglich Ihre Kontaktdaten, wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

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E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0) 2233 3760 7555
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