Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ab dem 01.01.2025 ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Mit der Umstellung gehen viele Ungewissheiten und Veränderungen einher – auch in den kommenden Monaten und Jahren. Viele ungeklärte Themen werden aktuell diskutiert: Unter anderem die Einführung einer verpflichtenden Meldeplattform (ViDA) und der damit verbundenen Einlieferung von Steuerdaten. Um in den kommenden Jahren zukunftssicher aufgestellt zu sein, ist es empfehlenswert, sich Gedanken über die Nutzung eines E-Rechnungsnetzwerks zu machen.
E-Rechnungsschreibung
Grundsätzlich gilt ab dem 01.01.2025 die E-Rechnungsverpflichtung. Während eine E-Rechnung ab diesem Moment empfangen können werden muss, gibt es für den E-Rechnungsversand Übergangsregelungen. Erst ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro (für alle anderen gilt der 01.01.2028) dazu verpflichtet, E-Rechnungen erstellen und versenden zu können. Dieser Übergangszeitraum sollte dafür genutzt werden, eine geeignete Software in die Prozesse einzugliedern und zu verproben.
Im ersten Schritt sollte überprüft werden, ob die derzeit eingesetzte Software gegebenenfalls bereits die Anforderungen der E-Rechnung abdeckt. Wichtig ist dabei, dass sichergestellt wurde, dass die Software gesetzeskonforme E-Rechnungen in den notwendigen Formaten erzeugen kann, sodass man zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf eine andere Lösung angewiesen ist. Gerne werden wir Ihnen in einem dedizierten Artikel in einer unserer nächsten Serviceletter-Ausgaben die verschiedenen Möglichkeiten, die eine E-Rechnungsschreibungslösung bietet, und unsere Lösungen von Wolters Kluwer und unseren Partnern vorstellen.
Im zweiten Schritt sollte der Versand bzw. die Übermittlung der E-Rechnung analysiert werden. Hierbei werden wahrscheinlich viele Lösungsanbieter zunächst auf das am weitesten verbreitete Medium zurückgreifen und die E-Rechnungen per E-Mail versenden.
E-Rechnungsübermittlung –
Der Versand von E-Rechnungen per E-Mail erfüllt zunächst die Mindestanforderung an den Austausch zwischen Geschäftspartnern, bietet jedoch keine skalierbare Lösung für die langfristigen Anforderungen, die im Kontext des geplanten digitalen Meldesystems notwendig werden. Daher ist die Einführung und Nutzung eines E-Rechnungsnetzwerks eine vielversprechende Lösung.
Ein E-Rechnungsnetzwerk ist eine digitale Plattform bzw. ein Verbund von Systemen, die es Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Organisationen ermöglicht, E-Rechnungen digital zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Diese Netzwerke bieten standardisierte Prozesse, die sicherstellen, dass Rechnungen gesetzeskonform in einem Format übermittelt werden, das von den Empfängern problemlos verarbeitet werden kann. Dabei werden die Dokumente innerhalb des Netzwerks oder über Schnittstellen zwischen den verschiedenen Netzwerken sicher und interoperabel ausgetauscht.
Mit dem Rechnungsschreibungstool sowie dem integrierten Lieferanten- und Artikelmanagement können E-Rechnungen einfach und unkompliziert im gewünschten Format, wie zum Beispiel X-Rechnung, ZUGFeRD oder Peppol BIS Billing 3.0, erzeugt und versendet werden. Dabei wird auf eine Vielzahl von Übermittlungswegen zurückgegriffen: Abhängig von der Empfangsbereitschaft des Lieferanten können E-Rechnungen nicht nur per E-Mail, sondern auch über das eigene B2Brouter-Netzwerk, das öffentliche Peppol-Netzwerk oder andere interoperable (private) Netzwerke übermittelt werden. Dabei wird die gesetzeskonforme Übermittlung von E-Rechnungen über die jeweiligen nationalen Meldeplattformen sichergestellt. Weiterhin ist die Integration einer eigenen Rechnungslegungssoftware möglich. Dadurch wird eine nahtlose Automatisierung der Prozesse aus dem bestehenden System ermöglicht – mit den Vorteilen der verschiedenen Übermittlungswege des E-Rechnungsnetzwerks.
E-Rechnungsschreibung
Grundsätzlich gilt ab dem 01.01.2025 die E-Rechnungsverpflichtung. Während eine E-Rechnung ab diesem Moment empfangen können werden muss, gibt es für den E-Rechnungsversand Übergangsregelungen. Erst ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro (für alle anderen gilt der 01.01.2028) dazu verpflichtet, E-Rechnungen erstellen und versenden zu können. Dieser Übergangszeitraum sollte dafür genutzt werden, eine geeignete Software in die Prozesse einzugliedern und zu verproben.Im ersten Schritt sollte überprüft werden, ob die derzeit eingesetzte Software gegebenenfalls bereits die Anforderungen der E-Rechnung abdeckt. Wichtig ist dabei, dass sichergestellt wurde, dass die Software gesetzeskonforme E-Rechnungen in den notwendigen Formaten erzeugen kann, sodass man zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf eine andere Lösung angewiesen ist. Gerne werden wir Ihnen in einem dedizierten Artikel in einer unserer nächsten Serviceletter-Ausgaben die verschiedenen Möglichkeiten, die eine E-Rechnungsschreibungslösung bietet, und unsere Lösungen von Wolters Kluwer und unseren Partnern vorstellen.
Im zweiten Schritt sollte der Versand bzw. die Übermittlung der E-Rechnung analysiert werden. Hierbei werden wahrscheinlich viele Lösungsanbieter zunächst auf das am weitesten verbreitete Medium zurückgreifen und die E-Rechnungen per E-Mail versenden.
E-Rechnungsübermittlung –
Bedeutung eines E-Rechnungsnetzwerks
Der Versand von E-Rechnungen per E-Mail erfüllt zunächst die Mindestanforderung an den Austausch zwischen Geschäftspartnern, bietet jedoch keine skalierbare Lösung für die langfristigen Anforderungen, die im Kontext des geplanten digitalen Meldesystems notwendig werden. Daher ist die Einführung und Nutzung eines E-Rechnungsnetzwerks eine vielversprechende Lösung.Ein E-Rechnungsnetzwerk ist eine digitale Plattform bzw. ein Verbund von Systemen, die es Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Organisationen ermöglicht, E-Rechnungen digital zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Diese Netzwerke bieten standardisierte Prozesse, die sicherstellen, dass Rechnungen gesetzeskonform in einem Format übermittelt werden, das von den Empfängern problemlos verarbeitet werden kann. Dabei werden die Dokumente innerhalb des Netzwerks oder über Schnittstellen zwischen den verschiedenen Netzwerken sicher und interoperabel ausgetauscht.
ADDISON Premium-Schnittstellenpartner: B2Brouter – ein Komplettlösungsanbieter für E-Rechnungen
B2Brouter ist eine der führenden Plattformen für elektronische Rechnungen, die Unternehmen und Steuerkanzleien eine einfache und sichere Einhaltung der E-Rechnungsverpflichtung ermöglicht. Mit B2Brouter verwalten Sie Ihre Rechnungen effizient, bleiben gesetzeskonform und vernetzen sich mit öffentlichen und privaten Institutionen sowie ggf. nahtlos mit Ihrer Steuerkanzlei.Mit dem Rechnungsschreibungstool sowie dem integrierten Lieferanten- und Artikelmanagement können E-Rechnungen einfach und unkompliziert im gewünschten Format, wie zum Beispiel X-Rechnung, ZUGFeRD oder Peppol BIS Billing 3.0, erzeugt und versendet werden. Dabei wird auf eine Vielzahl von Übermittlungswegen zurückgegriffen: Abhängig von der Empfangsbereitschaft des Lieferanten können E-Rechnungen nicht nur per E-Mail, sondern auch über das eigene B2Brouter-Netzwerk, das öffentliche Peppol-Netzwerk oder andere interoperable (private) Netzwerke übermittelt werden. Dabei wird die gesetzeskonforme Übermittlung von E-Rechnungen über die jeweiligen nationalen Meldeplattformen sichergestellt. Weiterhin ist die Integration einer eigenen Rechnungslegungssoftware möglich. Dadurch wird eine nahtlose Automatisierung der Prozesse aus dem bestehenden System ermöglicht – mit den Vorteilen der verschiedenen Übermittlungswege des E-Rechnungsnetzwerks.