Das Wichtigste zur E-Rechnungspflicht auf einen Blick

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung findet in Deutschland stufenweise statt. Wichtig dabei ist, dass es zunächst nur eine Empfangs- und Verarbeitungspflicht für elektronische Rechnungen gibt. Erst im zweiten Schritt (ab 2027) müssen B2B-Unternehmen digitale Rechnungen versenden. 

  • 01.01.2025: B2B-Unternehmen müssen digitale Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • 01.01.2027: B2B-Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden.
  • 01.01.2028: Alle B2B-Unternehmen müssen jetzt E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und versenden.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen Schritt für Schritt auf das E-Rechnungsgesetz vor

Der wichtigste Schritt ist, zunächst die Empfangs- und Verarbeitungsfähigkeit von digitalen Rechnungen herzustellen, sodass Sie E-Rechnungen elektronisch erfassen können.
Unsere E-Rechnungsexperten beraten Sie persönlich und geben Ihnen individuelle Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen perfekt auf das neue digitale Rechnungsformat vorbereiten.

Was bedeutet das E-Rechnungs-Gesetz konkret für Ihr kleines oder mittelständischen Unternehmen? Wie bereiten Sie sich am besten darauf vor?
Gerne beantworten wir Ihnen diese Fragen konkret in einem persönlichem Gespräch. 

Eine E-Rechnung ist ein elektronisches Rechnungsformat der PDF- bzw. Papierrechnung, dabei werden alle Informationen in maschinenlesbaren Format (z. B. XML) gespeichert. Die elektronische Rechnung enthält die gleichen Informationen wie eine PDF/Papierrechnung beispielsweise:

  • Aussteller: Wer hat die Rechnung gestellt?
  • Empfänger: Wer soll die Rechnung bezahlen?
  • Leistungsbeschreibung: Welche Leistungen wurden erbracht?
  • Rechnungsbetrag: Wie hoch ist die Summe, die zu zahlen ist?
  • Zahlungsbedingungen: Bis wann muss bezahlt werden?
Mit ADDISON von Wolters Kluwer sind Sie nicht nur bestens auf die E-Rechnung vorbereitet. Die Software für den Mittelstand überzeugt durch sein umfassendes Controlling, Finanzbuchhaltung, einfache Bedienung, integrierte Workflows und nahtlose Systemintegration.

Häufige Fragen zur elektronischen Rechnung, die uns täglich erreichen

Sie haben weitere Fragen? Melden Sie sich gerne und wir beantworten Ihre Fragen zur E-Rechnung. 

  • Muss ich als mittelständisches Unternehmen ab 2025 E-Rechnungen versenden?
    Der Versand von E-Rechnungen ist erst ab 2027 verpflichtend, sofern Sie im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatten und im B2B-Bereich tätig sind. Für Unternehmen, die weniger als 800.000 € Umsatz aufweisen, gilt die Pflicht E-Rechnungen zu versenden erst ab 2028.
  • Welche Ausnahmen gibt es? Gilt die E-Rechnungspflicht z. B. auch für Tankbelege?

    Rechnungen die niedriger oder gleich 250 € Brutto betragen, sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen (§ 33 UStDV-E). Diese Ausnahme gilt auch für Fahrausweise für die Beförderungen von Personen, die als Rechnungen gelten.
  • Welche elektronischen Rechnungsformate (ZUGFeRD, X-Rechnung) gibt es?

    XRechnung: 
    Bei der XRechnung handelt es sich um ein maschinenlesbares XML-Dateiformat. Eine bildhafte Darstellung der Rechnung gibt es hier nicht.

    ZUGFeRD:
    Das ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine bildhafte Darstellung der Rechnung im PDF-Format und gleichzeitig auch einen XML-Datensatz enthält. 

    PDF-Rechnung: 
    Eine PDF-Rechnung ist keine elektronische Rechnung. PDFs sind digitalisierte Papierrechnungen und erfüllen nicht die Anforderungen einer E-Rechnung. 

     

  • Welche Chancen und Vorteile bietet die E-Rechnung?
    Einer der Vorteile liegt in der deutlichen Reduzierung von Fehlern, insbesondere bei der Übertragung von Rechnungsdaten in Buchhaltungssysteme, da menschliche Übertragungsfehler oder Fehler bei der OCR-Erkennung ausgeschlossen sind. Weitere Vorteile sind:

     

    • Zeitersparnis: Durch die Automatisierung von Prozessen wird der Zeitaufwand für die Rechnungserstellung, den Versand und die Verarbeitung reduziert.
    • Kosteneinsparung: Der Wegfall von Papier, Druck und Porto sowie die Effizienzsteigerung führen zu niedrigeren Kosten.
    • Umweltfreundlichkeit: Die papierlose Abwicklung schont die Umwelt.
    • Bessere Übersicht: Alle Rechnungen sind digital gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.
    • Schnellere Zahlungen: Durch die direkte Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen können Zahlungen schneller bearbeitet werden.
    • Höhere Sicherheit: Digitale Signaturen und Verschlüsselungstechnologien schützen die Rechnungsdaten vor unbefugtem Zugriff.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich zum E-Rechnungsgesetz für Unternehmen beraten.

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