Das Wichtigste zur E-Rechnungspflicht auf einen Blick
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung findet in Deutschland stufenweise statt. Wichtig dabei ist, dass es zunächst nur eine Empfangs- und Verarbeitungspflicht für elektronische Rechnungen gibt. Erst im zweiten Schritt (ab 2027) müssen B2B-Unternehmen digitale Rechnungen versenden.
- 01.01.2025: B2B-Unternehmen müssen digitale Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- 01.01.2027: B2B-Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden.
- 01.01.2028: Alle B2B-Unternehmen müssen jetzt E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und versenden.