Steuern und Buchhaltung24 Februar, 2022

Grundsteuerreform: Wie Sie jetzt die richtigen organisatorischen Vorbereitungen treffen.

Bevor mit der eigentlichen Erstellung der „Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundsteuerreform begonnen werden kann, müssen zunächst die organisatorischen Vorbereitungen getroffen und Mandanten informiert bzw. die entsprechenden Daten eingeholt werden.

Die Grundsteuerreform wird zu einem größeren Arbeitsaufwand bei Kanzleien führen, der sich auf Grund der zeitlichen Übermittlungsspanne für die Erklärungen vom 01.07.2022 - 31.10.2022 noch verschärft.

Aus diesem Grund sollten jetzt die organisatorischen Vorbereitungen getroffen werden.

  • Welche Mitarbeiter erstellen die Erklärungen?
  • Wie erfolgt die zeitliche Einplanung der Mitarbeiter – gerade über die Urlaubszeit?
  • Wie sollen Mandanten informiert und Daten eingeholt werden?
  • Wie kann das notwendige fachliche Wissen aufgebaut werden?

Wir stellen Ihnen erste Werkzeuge für die Vorbereitung der Erklärungen zur Verfügung. Hierbei geht es u.a. um die Ermittlung der auf jeden Fall feststellungserklärungspflichtigen Mandate, Vorlagen für Mandantenanschreiben und Checklisten zur Einholung der notwendigen Daten.

Identifizierung und Differenzierung der Mandate

Von der Grundsteuerreform sind insgesamt ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten in Deutschland betroffen, d. h. alle Eigentümer privater und gewerblicher Grundstücke, Wohneigentum oder land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Leider können auf Basis der heute in unseren Produktlinien vorhandenen Daten nicht alle betroffenen Mandanten vollumfänglich ermittelt werden. U.a. liegen für das „klassische“ selbst genutzte Eigenheim im Regelfall keine Daten vor. Deshalb empfehlen wir, grundsätzlich alle Mandanten zu informieren, notwendige Informationen abzufragen und auch die Beauftragung zur Erstellung der Feststellungserklärungen einzuholen.

Über die Mandantenanalyse zur Grundsteuer können die feststellungserklärungspflichtigen Mandate ermittelt und eine differenzierte Kommunikation für diese gestartet werden. Hierzu wird einerseits ausgewertet, für welche Mandanten wie viele Anlagen V aus dem Bereich Einkommensteuer bzw. einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung vorhanden sind. Andererseits wird auch das Anlagevermögen auf bestimmten Konten des Betriebsvermögens analysiert, ob hier Wirtschaftsgüter vorhanden sind.

Wir empfehlen, grundsätzlich alle Mandanten über die Grundsteuerreform und die etwaige Verpflichtung zur Abgabe einer „Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ zu informieren. Teilweise haben Mandantinnen und Mandanten bereits erste Informationen aus der Presse bzw. Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. der Kommune erhalten, bei einem Großteil der Mandantschaft wird dies aus den Ergebnissen unserer Gespräche mit Kanzleien noch nicht der Fall sein. Für die Kommunikation mit Ihren Mandantinnen und Mandanten stellen wir Ihnen entsprechende Vorlagen zur Verfügung, die Sie für die Erstinformation und die Bereitstellung der Checklisten zur Einholung der notwendigen Daten nutzen können. Diese können Sie natürlich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Daten einholen

Vor der eigentlichen Erstellung der Erklärungen sollten die notwendigen Daten von Ihren Mandantinnen und Mandanten zu den Grundstücken bzw. wirtschaftlichen Einheiten eingeholt werden. Nutzen Sie hierfür die kommenden Monate! Wir stellen Ihnen für das Bundesmodell und die verschiedenen Ländermodelle – jeweils zugeschnitten auf die jeweilige Nutzungsart – entsprechende Checklisten zur Verfügung, die Ihre Mandantin bzw. Ihr Mandant schriftlich oder auch direkt im PDF ausfüllen kann. Der aktuelle Stand dieser Checklisten steht für Sie bzw. Ihre Mandantschaft hier zur Verfügung. Sie finden die Checklisten auch in den Vorlagen für die Mandantenanschreiben. Wir werden das Angebot kurzfristig vervollständigen und noch durch Excelvorlagen zur Erfassung der Daten ergänzen.

Alle genannten Erweiterungen stellen wir Ihnen mit einem Service Release für ADDISON und AKTE zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer ADDISON-Grundsteuer-Seite.

Die Grundsteuerreform wird zu einem größeren Arbeitsaufwand bei Kanzleien führen, der sich auf Grund der zeitlichen Übermittlungsspanne für die Erklärungen vom 01.07.2022 - 31.10.2022 noch verschärft.
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