Das Online-Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern, bevor es daran geht, die Besonderheiten des „Ehrenamts“ und eine allgemeingültige Definition im Rechtssinne herauszuarbeiten. Ein Großteil der Selbstverwaltungsaufgaben des Staates wird durch Ehrenamtler wahrgenommen. In der Regel werden Entschädigungen für den Ausgleich der aufgebrachten Zeit gezahlt. Der Natur der Sache nach orientieren sich diese Entschädigungen nicht an realen Verdienstmöglichkeiten, sondern an Pauschalen weit unterhalb eines „marktgerechten“ Entgelts. Das BSG hat nun entschieden, dass diese Beträge zusätzlich noch sozialversicherungspflichtig sein könnten. Die Entscheidung könnte zum einen die Kostenstruktur der Körperschaften erheblich belasten und zum anderen die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten unattraktiv machen.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Ämtern
- Kreishandwerkermeister
- Ortsvorsteher
- Bürgermeister
wird analysiert und sachnah für die Praktikerinnen und Praktiker im Personalamt anhand von Beispielen aufbereitet bzw. dargestellt.
Ablauf und Ablauf des Online-Seminars:
- Statusfeststellungsverfahren – Grundlagen
- Was ist ein „Ehrenamt“
- Die Fälle
- Auswirkungen für die Praxis
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