Übersicht zu den Abgabefristen für Steuererklärungen
Neue Abgabetermine für die Steuererklärung ab 2019!
Welche Steuererklärung Frist relevant ist, hängt zudem davon ab, ob der Einreicher zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist oder nicht, ob er die Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt und – je nach Bundesland – ob er die Erklärung via ELSTER oder in Papierform abgibt. Die Folge: Verwirrung bei vielen Steuerzahlern. In der folgenden Übersicht haben wir alle aktuell und künftig geltenden Abgabefristen zusammengefasst und erklären außerdem, welche Konsequenzen bei einer verspäteten Abgabe drohen.
Fristen für die Steuererklärung 2017
Die meisten Steuerzahler erledigen in den kommenden Wochen ihre Steuererklärung für das Jahr 2017. Wenn sie ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben sie dafür vier Jahre Zeit. Die freiwillige Steuererklärung für 2017 muss also spätestens am 31.12.2021 beim Finanzamt sein. Sind sie zu einer Abgabe verpflichtet, müssen sie ihre Erklärung bis zum 31.5.2018 beim Finanzamt eingereicht haben. Doch auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahmen.
Wer für seine Steuererklärung Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat für die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31.12.2018 Zeit.
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gewähren ihren Steuerzahlern eine automatische Verlängerung der Frist bis zum 31.7.2018, wenn sie ihre Steuererklärung via ELSTER einreichen. Damit möchten die Länder die elektronische Abgabe von Steuererklärungen fördern.
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Teilen Sachsens sowie Thüringens ist der 31.5.2018 ein Feiertag. Aus diesem Grund endet die Abgabefrist in diesen Bundesländern erst am 1.6.2018.
Neue Abgabetermine für die Steuererklärung 2018
Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, gilt der 31.7.2019 als spätester Abgabetermin, für „beratene“ Steuerpflichtige verschiebt sich die Frist dank Schaltjahr und Wochenende auf den 2.3.2020. Freiwillig abgegebene Steuererklärungen können weiterhin vier Jahre ab dem Ende des jeweiligen Steuerjahres eingereicht werden.
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