Beträge | Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz:
Seit dem 01.01.2023 gelten deutlich erhöhte Regelbedarfe durch die Einführung einer sogenannten ergänzenden Fortschreibung neben dem bisherigen (und nun „Basisfortschreibung“ genannten) Verfahren durch die Neufassung des § 28a SGB XII „Fortschreibung der Regelbedarfsstufen“, den neuen § 134 SGB XII „Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 01. Januar 2023“ sowie die Ergänzung der Tabelle in der Anlage zu § 28 SGB XII.
Doch nicht nur die Regelsätze haben sich geändert: In dieser Arbeitshilfe finden Sie auch die weiteren wichtigen Beträge für den Rechtskreis des SGB XII übersichtlich aufbereitet und zusammengestellt.
Unter anderem in der Arbeitshilfe enthalten:
- Regelbedarfsstufen
- Alleinerziehung (§ 30 Abs. 3 SGB XII) | Mehrbedarfe
- Dezentrale Warmwasseraufbereitung (§ 30 Abs. 7 SGB XII) | Mehrbedarfe
- Sachbezugswerte – Mittagessen (§ 42b SGB XII) | Mehrbedarfe
- Kindbezogene Leistungen
Füllen Sie das nebenstehende Formular aus, um die Arbeitshilfe kostenfrei zu erhalten.