Das Bürgergeld setzt sich gemäß § 19 Abs. 1 S. 3 SGB II zusammen aus:

  • Regelbedarf

→ Der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser, also dem üblichen Strom) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

  • (Möglichen) Mehrbedarfen

→ Diese dienen der Abdeckung bestimmter, zumeist über Monate hinweg bestehender Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf umfasst sind.

  • Bedarfen für Unterkunft und Heizung

→ Diese dienen der Befriedigung des Grundbedürfnisses Wohnen.

In dieser Arbeitshilfe finden Sie die folgenden Beispiele zur Berechnung von Bedarfen:

  • Alleinlebende Person mit Behinderung und dezentraler Warmwassererzeugung

  • Alleinlebende Person mit privater Kranken- und Pflegeversicherung und dezentraler Warmwassererzeugung

  • Alleinerziehende Person mit 6-jährigem Kind

  • Eheleute mit Wohneigentum und erwerbstätigem, im Hause lebenden Kind; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

Anmerkung der Redaktion

Beachten Sie bitte auch unsere andere Arbeitshilfe zum SGB II, in der alle wichtigen Beträge für das Jahr 2023 kompakt zusammengestellt sind.

Die Arbeitshilfe sowie alle weiteren Downloads und Informationen zum Bürgergeld-Gesetz finden Sie hier: Content Hub – Fokus Bürgergeld.

 

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