Corona-Sonderregelungen im Sozialschutzpaket III: Weitere Entlastungen - Praxishinweise zu § 144 SGB XII von Prof. Dr. Becker

Das Sozialschutzpaket III knüpft ab 01.04.2021 an die Vorgängerregelungen in den Paketen I und II an. Es enthält neben der zeitlichen Einordnung bestehender Maßnahmen vor allem eine Einmalzahlung zur Entlastung der Leistungsbezieher und ist zusätzlich im Zusammenhang mit dem steuerrechtlich eingeführten Kinderbonus zu betrachten.

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Prof. Dr. Peter Becker

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Honorarprofessor der Universität Kassel und Chief-Editor der eGovPraxis Sozialhilfe.

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