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Inhalt des Webinars

Zum 1.1.2022 wird die flächendeckende aktive Pflicht zum Versand elektronischer Nachrichten an die Gerichte per beA in Kraft treten. Auch wenn einige Bundesländer diese aktive Verpflichtung für einzelne Gerichtsbarkeiten bereits vorgezogen haben, gilt derzeit nur eine sogenannte passive Nutzungspflicht.

Das beA gehört zur Organisation des Kanzleibetriebs und liegt damit in der alleinigen Verantwortung des Rechtsanwalts, für den es auch berufsrechtliche Dimensionen besitzt: So verurteilte das Anwaltsgericht Nürnberg eine Rechtsanwältin zu einer Geldbuße von 3.000 EUR, weil sie ihr beA noch am Tag der Urteilsverkündung nicht aktiviert und damit entsprechend ihre Berufspflicht nicht erfüllt hatte. Diskutiert wird auch, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, wenn (heute, vor dem verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr) eine Faxstörung vorliegt und eine Übermittlung des Schriftsatzes über das beA nicht versucht wird.


Die Themenschwerpunkte im Überblick

  • Der rechtliche Rahmen des beA
  • Arbeitsteilung zwischen Anwalt und Mitarbeiter sinnvoll gestalten
  • Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
  • Anforderungen an Dokumente, die elektronisch eingereicht werden sollen (ERVV)
  • Signaturen und eEB
  • Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten und Mitarbeitern zu beachten?

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Martin Schafhausen

Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht
Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Bildnachweis: Inna/abobe.stock.com
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