Der Schutz vertraulicher Informationen in Patentstreitigkeiten ist von großer Bedeutung. Der deutsche Gesetzgeber hat diesen Schutz mit § 145a PatG und dem dorthin enthaltenen Verweis auf die Regelungen des Verfahrens in Geschäftsgeheimnissachen anerkannt. Die Grundlage für den Schutz vertraulicher Informationen beim EPG bildet Art. 58 EPGÜ, der durch R. 262a der Verfahrensordnung ergänzt wird.
Die Online-Seminar-Aufzeichnung gibt einen Überblick über die maßgeblichen Regelungen. Behandelt werden u.a. die Antragsvoraussetzungen, Umfang und Wirkung der Geheimhaltungsanordnungen sowie Rechtsmittel der Beteiligten.
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