Autor:in Elwine Kaschner, Patentanwaltsfachangestellte, erfahrene Expertin auf dem Gebiet des Patentwesens
Das Patentrecht: Schutz und Durchsetzung von Erfindungen
Am 27. Januar 1880 wurde unter der Nummer US 223 898 A ein Patent erteilt, das die Welt veränderte: die „electric lamp“ von Thomas Alva Edison.
Ob national (über das DPMA), regional (über das EPA) oder international (über die WIPO mit nachgelagerten Erteilungsverfahren in den einzelnen Ländern), die Möglichkeiten, ein Patent zu erlangen und damit seine Erfindung zu schützen, sind vielfältig.
Allen gemein ist die Grundvoraussetzung für die Erteilung eines Patents: Das Vorliegen einer technischen Entwicklung, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
Seit Juni 2013 ist zudem das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (kurz: Einheitspatent) in Kraft, das das bisherige europäische Bündelpatent ergänzt.
Deutsches Patent
Zentraler Bestandteil des Anmeldeprozesses ist die Einreichung einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Hierbei sind formale Anforderungen zu beachten, die sicherstellen, dass die Anmeldung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die formelle und materielle Prüfung der Patentanmeldung durch das DPMA. Nach der Erteilung können Dritte gegen das Patent Einspruch beim DPMA einlegen oder Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht einreichen.
Zur Aufrechterhaltung eines Patents ist es unerlässlich, regelmäßig Jahresgebühren zu entrichten. Das Buch betont die Wichtigkeit dieser Zahlungen und erläutert die Konsequenzen einer Nichtzahlung, die zum Erlöschen des Patents führen kann.
Abbildung 1: Deutsches Patenterteilungsverfahren grafisch dargestellt
Ein fundiertes Verständnis dieser formellen Aspekte ist unerlässlich für jeden, der im Bereich des Patentrechts tätig ist. Durch dies klare und strukturierte Darstellung der Informationen wird sichergestellt, dass Leser alle relevanten Aspekte der Erlangung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Patenten verstehen und anwenden können.
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist in Deutschland eine attraktive Alternative zum Patent, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Es zeichnet sich durch einen schnelleren und einfacheren Anmeldeprozess aus und ermöglicht es, innerhalb von wenigen Wochen Schutz für technische Erfindungen zu erlangen. Ein entscheidender Vorteil des Gebrauchsmusters ist, dass es oft kostengünstiger ist als ein Patent, was es besonders für weniger komplexe Erfindungen attraktiv macht.
Rechte und Pflichten im Arbeitnehmererfinderrecht
Über 90 Prozent der beim DPMA eingereichten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen beruhen auf Erfindungen von Arbeitnehmern.
Obwohl Arbeitsergebnisse arbeitsrechtlich stets dem Arbeitgeber gehören, greift hier zunächst das Erfinderprinzip: Das Recht auf das Patent hat der Erfinder, unabhängig davon, ob die Erfindung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden ist oder nicht.
Gelöst wird dieser Konflikt durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG).
Abbildung 2: Arbeitsrecht - Patentrecht - Arbeitnehmererfindungsgesetz
Europäisches Patent und Einheitspatent
Das europäische Patentsystem ermöglicht es Erfindern, in mehreren europäischen Ländern mit einer einzigen Patentanmeldung Schutz zu erlagen. Hierbei wird das Europäische Patentamt (EPA) zur zentralen Anlaufstelle, bei der alle relevanten Verfahren abgewickelt werden. Diese Effizienz wird durch die Einführung des Einheitspatents weiter erhöht, das eine unkomplizierte und kosteneffiziente Möglichkeit bietet, Patentschutz in den meisten EU-Ländern zu erlangen.
Checklisten geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei der Vorbereitung und Einreichung einer europäischen Patentanmeldung.
Abbildung 3: Auszug Checkliste für die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung
Diese Übersichten für verschiedene Schutzrechte fördern das Verständnis im Anmeldeprozess und optimieren die Erfolgschancen bei der Einreichung.
PCT-Anmeldung: Ein Weg zum internationalen Patentschutz
Ein weiteres Instrument zur Erlangung eines Patents ist die Hinterlegung einer internationalen Anmeldung nach dem PCT.
Dabei gilt zu beachten, dass das PCT-System ein Anmeldesystem - kein Patenterteilungssystem - ist. Eine PCT-Anmeldung führt nicht zur Erteilung eines internationalen Patents bzw. PCT-Patents. Ein weltweites Patent gibt es, zumindest Stand heute, nicht. Vielmehr muss nach dem Durchlaufen der PCT-Phase entschieden werden, wo letztlich Patentschutz erlangt werden soll und dies durch die Einleitung regionaler/nationaler Phasen bestätigt werden.
Die jeweiligen Ämter prüfen nach Einleitung der nationalen/regionalen Phase nach dem nationalen/regionalen Recht (erneut) die Patentfähigkeit des beanspruchten Gegenstandes. Somit wird erst während der nationalen/regionalen Phase endgültig über die Erteilung eines Patents oder die Zurückweisung einer Anmeldung entschieden.
Hierfür sind innerhalb von 30/31 Monaten nach AT/PT der PCT-Anmeldung die entsprechenden Handlungen vorzunehmen.
Abbildung 4: PCT-System – Internationale - nationale/regionale Phase
Die sich in diesem Beitrag befindlichen Checklisten und Übersichten finden Sie in der 1. Auflage von Elwine Kaschner, Formalsachbearbeitung Patentrecht, die Sie hier bestellen können. Das Werk bietet eine verständliche und systematische Aufbereitung komplexer Inhalte des Patentrechts und fungiert somit als unverzichtbares Nachschlagewerk für alle, die sich in dieser Materie orientieren möchten.
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