beA-Nachrichten komfortabel in AnNoText empfangen und versenden
Ihre Fragen - unsere Antworten: Die beA-Integration in AnNoText
Zum Start der aktiven Nutzungspflicht des beA-Postfachs am 01.01.2022 finden unsere Anwender:innen die Antworten auf häufig gestellte Fragen aus den Online-Workshops der vergangenen Monate sowie Video-Tutorials zur Einrichtung des beAs in AnNoText, als auch zum Empfang und Versand.
Nutzen Sie die komfortable Integration des beA-Postfachs
Dank fortschrittlicher Technologiekompetenz von AnNoText nutzen Kanzleien die neue beA-Fernsignatur über eine interne Signaturkomponente - dies spart bei Anwälten Zeit, Aufwand und Kosten.
erlaubt arbeitsteiliges Arbeiten, wie Sie es gewohnt sind
Umfassende beA-Funktionen in der Kanzleisoftware AnNoText
- Automatische beA-Posteingangssignalisierung
- Arbeitsteilige Workflows mittels Postmappe (Sachbearbeiter erstellt alle Dokumente im PDF, Anwalt signiert, Sachbearbeiter verschickt) oder direkter Versand durch den Anwalt
- Automatischer Briefkopfwechsel
- Automatische Umwandlung aller Schreiben und Anlagen in durchsuchbares PDF/A Format (ERVV-konform)
- Integrierte Signaturkomponente
- Stempelfunktion für digitale Anlagen
- Integrierte OCR-Erkennung der PDF-Dokumente
- Workflow für elektronisches Empfangsbekenntnis EEB
- Automatische Generierung der Empfangs- und Sendeprotokolle
- Netzwerk- sowie Terminalserver-fähig
- Unterstützung der beA-Fernsignatur ohne zusätzliche externe Signaturkomponenten wie z.B. SecSigner
Rechtsanwaltssoftware AnNoText mit direkter beA-Schnittstelle
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die beA-Nutzungspflicht flächendeckend. Mit AnNoText können Anwälte Ihre beA-Nachrichten direkt in der Kanzleisoftware bearbeiten. Sie erhalten mit der beA-Schnittstelle zum beA-Anwaltspostfach direkt in der Kanzleisoftware die Möglichkeit, Ihre gewohnten Kanzleiabläufe beizubehalten. So können Sie Dokumente über die beA-Schnittstelle zum beA-Webclient ohne Medienbrüche ganz einfach empfangen, bearbeiten und versenden.
BAG-Postfächer für Berufsausübungsgesellschaften
Mit der Umsetzung der BRAO-Reform zum 01.08.2022 wurden für Kanzleien neue Möglichkeiten im elektronischen Rechtsverkehr geschaffen. Das personengebundene beA-Anwaltspostfach wird um ein Gesellschaftspostfach ergänzt, welches für alle Berufsausübungsgesellschaften (BAG) zur Verfügung steht. Auch für die BAG-Postfächer stellt AnNoText die gleiche leistungsstarke beA-Schnittstelle zur Verfügung, so dass Kanzleien nunmehr auch mehrere beAs und BAG-Postfächer parallel bestmöglich organisieren können. Das Rechtemanagement in AnNoText hilft dabei, die notwendige Compliance zu wahren.
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Braun Köppen Fautsch, Wiesbaden