Inhalt des Online-Seminars
Geraten Sanierungsverhandlungen ins Stocken, so stellt sich schnell die Frage, ob man die Zustimmung eines Gläubigers wirklich benötigt oder ob man diese nicht vielleicht ersetzen kann.
Der Restrukturierungsplan des StaRUG bietet insoweit Optionen, deren Nutzung mit der zentralen Frage beginnt, ob das Recht des betreffenden Gläubigers oder gar das Rechtsverhältnis mit ihm überhaupt gestaltbar ist. Die Antwort findet sich in den Regelungen der §§ 2 bis 4 StaRUG. Dort definiert das Gesetz den materiellen Gestaltungsrahmen des Restrukturierungsplans und verwendet dabei neue Rechtsbegriffe wie Restrukturierungsforderungen, Absonderungsanwartschaften oder etwa auch „Einzelbestimmungen in mehrseitigen Rechtsverhältnissen“, die in diesem Online-Seminar eingehend erläutert werden.
Zugleich finden sich durchaus beachtliche Ausnahmetatbestände, die ebenfalls beleuchtet werden. Schließlich wird auch die Frage diskutieren, ob auch Rechtsverhältnisse, die nicht dem deutschen Recht unterliegen, gestaltbar sind.