In der Praxis des Personalmanagements bereiten regelmäßig die Anforderungen an eine Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur Begutachtung der Dienstunfähigkeit einer Beamtin bzw. eines Beamten erhebliche Schwierigkeiten.

Dies gilt umso mehr in denjenigen Situationen, in denen der Dienstherr keine Kenntnis von der zugrundeliegenden Erkrankung hat. Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter beschleicht hier oftmals das Gefühl, eine Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung „ins Blaue hinein“ formulieren zu müssen, insbesondere, wenn es um die Notwendigkeit möglicher Folgeuntersuchungen geht.
Die Rechtslage wird im Whitepaper praxisnah erläutert.


Eike Ziekow

Herr Ziekow ist Regierungsdirektor und hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes. Er ist auch Autor der eGovPraxis Personal im Beamtenrecht NRW. 

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