In unserem Gratis-Download erläutert Ihnen unser Experte Regierungsdirektor Eike Ziekow, hauptamtlicher Dozent an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, anhand aktueller Rechtsprechung die Grundlagen des materiellen Disziplinarrechts.

Funktionen des Disziplinarverfahrens

Das Disziplinarverfahren dient vorrangig dazu, die Leistungsfähigkeit und die Integrität der Verwaltung bzw. des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung und das Berufsbeamtentum sollen daher geschützt und gewährleistet werden. Dieses Vertrauen wird maßgeblich durch das persönliche Verhalten der Beamtinnen und Beamten geprägt. Daher ist grundsätzlich auch das außerdienstliche Verhalten von Beamtinnen und Beamten dazu in der Lage, dieses Vertrauen zu beeinträchtigen.

Ebenfalls hat das Disziplinarverfahren eine Pflichtenermahnungsfunktion. Dies bedeutet, die Beamtin bzw. der Beamte soll durch die ausgesprochene Disziplinarmaßnahme im Wege der Erziehung hinsichtlich der Einhaltung der Pflichten angemahnt und dazu angehalten werden, zukünftig die Pflichten zu erfüllen. Gleichzeitig werden auch dadurch alle andere Beamtinnen und Beamten angemahnt, in vergleichbaren Situationen die Pflichten zu erfüllen. Das Disziplinarverfahren erfüllt somit sowohl eine Spezial- als auch eine Generalprävention.

Des Weiteren hat ein Disziplinarverfahren auch eine Lösungsfunktion. […]

Eike Ziekow

Herr Ziekow ist Regierungsdirektor und hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes. Er ist auch Autor der eGovPraxis Personal im Beamtenrecht NRW. 

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