Dr. Johannes Weber, LL.M. (Cambridge), Notar in Freiburg im Breisgau – ein Beitrag aus dem „Kölner Formularbuch Wohnungseigentumsrecht“
Eine Gemeinschaftsordnung ist keine Pflicht. Zulässig wäre auch eine sachenrechtliche Aufteilung ohne zusätzliche schuldrechtliche Vereinbarungen in einer Gemeinschaftsordnung. Es gilt dann ausschließlich das Gesetz. In der Praxis wird eine Gemeinschaftsordnung stets vereinbart, da sich häufig für einzelne Punkte ein tatsächliches Regelungsbedürfnis ergibt.

Obwohl das Regelungsbedürfnis mit der WEG Reform zum 01.12.2020 (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) spürbar abgenommen hat, darf nicht verkannt werden, dass der Gesetzgeber auch einige wichtige Bedürfnisse der Praxis ausgespart hat: so fehlen z.B. nach wie vor Regelungen zu einer Mehrhausanlage. Hier ist weiterhin eine hohe Regelungsdichte im Vertragswerk nötig, um zu interessengerechten Ergebnissen zu gelangen.

Die Neuauflage des Formularbuchs zum Wohnungseigentumsrecht stellt genau diese Bedürfnisse der notariellen Gestaltungspraxis dar. Erhalten Sie hier den Gratis-Download aus dem 3. Kapitel der 2. Auflage zum Thema Gemeinschaftsordnung und Sondernutzungsrechte.

Weber,
Kölner Formularbuch Wohnungseigentumsrecht

Carl Heymanns Verlag, 2. Auflage 2023
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