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Finanzen 10 Juli, 2024

BEPS Pillar Two 101: Eine Untersuchung der Auswirkungen der globalen Mindeststeuer der OECD auf Steueranreize

In diesem Artikel wird gezeigt, wie sich die globale Mindeststeuer auf Steueranreize auswirkt und was Sie tun müssen, um negative Auswirkungen zu minimieren.

Großzügige Steueranreize in bestimmten Ländern veranlassen multinationale Unternehmen (MNU) dazu, ihre Gewinne dorthin zu verlagern und so ihre globalen Steuerbeträge erheblich zu senken. Um dies zu verhindern, hat die OECD das BEPS Pillar Two-Rahmenwerk eingeführt, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen weltweit einen Mindeststeuersatz von 15 % zahlen, um Steuervermeidung und Gewinnverschiebung einzudämmen. Dies stellt Länder mit niedrigen Steuersätzen oder einkommensabhängigen Anreizen vor Herausforderungen und kann ihre Attraktivität für Investitionen verringern. In diesem Artikel wird gezeigt, wie sich die globale Mindeststeuer auf Steueranreize auswirkt und was Sie tun müssen, um negative Auswirkungen zu minimieren.  

Was Sie in diesem Artikel lesen werden: 

  • Eine Zusammenfassung von BEPS Pillar Two und der globalen Mindeststeuer
  • Wie sich die globale Mindestbesteuerung auf Steueranreize auswirkt 
  • Einkommensbasierte Anreize 
  • Aufwandsbezogene Anreize 
  • Anreize mit wirtschaftlicher Substanz 
  • Wie CCH Tagetik Global Minimum Tax helfen kann

Lassen Sie uns rekapitulieren: BEPS Pillar Two und die  globale Mindeststeuer 

Das Problem: multinationale Unternehmen verlagern ihre Gewinne, um Steuern zu sparen 


Großzügige Steueranreize in einem Land können multinationale Unternehmen (MNU) dazu verleiten, ihre Gewinne dorthin zu verlagern, um ihre Steuerlast zu senken. Das Ziel von BEPS Pillar Two ist es, dies zu verhindern. Die OECD möchte, dass jedes multinationale Unternehmen seinen gerechten Anteil an der weltweiten Steuerlast zahlt und dass jedes Land seinen gerechten Anteil auf der Grundlage der Aktivitäten des Unternehmens in diesem Land erhält.

Die vorgeschlagene Lösung: Eine globale Mindeststeuer von 15 % für multinationale Unternehmen 


Pillar Two des OECD-Übereinkommens sieht vor, dass multinationale Unternehmen, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Steuerjahre weltweit einen Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro erwirtschaftet haben, einem globalen effektiven Mindestkörperschaftsteuersatz von 15 % unterliegen. Dieser wird durch eine Regel zur Einbeziehung von Einkünften (IIR) und eine Regel für unterbesteuerte Zahlungen (UTPR) beeinflusst, die zusammen als GloBE-Regeln bekannt sind.

Global Minimum Tax

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Das Verständnis dafür, wie der OECD-Rahmen von Pillar Two steuerliche Anreize beeinflusst, ist für Unternehmen und Länder gleichermaßen wichtig. Diese Anreize spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Investitionen anzuziehen und die Steuerstrategien von Unternehmen zu gestalten, da sich dies direkt auf die Rentabilität und die Einhaltung von Regularien in einer globalisierten Wirtschaft auswirkt. 

Einkommensabhängige Anreize


Einige Länder bieten einen Null- oder niedrigen Standard-Körperschaftssteuersatz, um Investitionen zu fördern. Länder mit einem höheren Standard-Körperschaftsteuersatz (15 % oder mehr) können Steuerbefreiungen und ermäßigte Körperschaftsteuersätze für Unternehmen anbieten, die in bestimmten Branchen oder an bestimmten Standorten tätig sind. 

Andere Anreize sind noch enger gefasst und gelten nur für bestimmte Einkommenskategorien, z. B. für geistiges Eigentum. Die Nutzung eng gefasster Anreize allein kann nicht dazu führen, dass der effektive Körperschaftssteuersatz eines multinationalen Unternehmens unter 15 % fällt. Allerdings können multinationale Unternehmen, die mehrere dieser Anreize strategisch nutzen, feststellen, dass ihr effektiver Körperschaftsteuersatz in einem Land unter 15 % fällt. Die Anwendung der GloBE-Regeln würde die Wirksamkeit einkommensabhängiger Steueranreize und die Investitionsattraktivität des betreffenden Landes verringern oder beseitigen. 

Die globale Mindeststeuer schafft auch ein Problem für Länder mit einem Null- oder niedrigen Körperschaftssteuersatz, die die GloBE-Vorschriften nicht umsetzen. Diesen Ländern entgeht möglicherweise die Besteuerung der lokal erwirtschafteten Gewinne einer ansässigen multinationalen Muttergesellschaft. Diese Gewinne können stattdessen in einem Land, in dem eine Konzerngesellschaft des multinationalen Unternehmens ansässig ist, einer zusätzlichen Steuer unterliegen.

Um diese Folgen zu vermeiden und weitere Investitionen zu fördern, müssen die Länder ihre bestehenden Steuerregelungen in zweierlei Hinsicht überdenken: 

  1. müssen die Körperschaftssteuersätze auf mindestens 15 % festgesetzt werden.
  2. müssen die Länder weg von einkommensabhängigen Steueranreizen und hin zu solchen gehen, die auf Ausgaben beruhen oder wirtschaftliche Substanz bieten.

Aufwandsbezogene Anreize  


Zu den ausgabenbasierten Anreizen gehören die beschleunigte Abschreibung, Steuergutschriften und Investitionssteuervergünstigungen. Die beschleunigte Abschreibung ermöglicht es, die Kosten eines Wirtschaftsguts schneller abzuschreiben, als es normalerweise zulässig wäre. Dadurch erhöhen sich die jährlichen Ausgaben des Unternehmens und das zu versteuernde Einkommen sinkt. Investitionsfreibeträge funktionieren ähnlich, da ein Teil oder der gesamte Wert von Gegenständen, die für den Freibetrag in Frage kommen, vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Es ist unwahrscheinlich, dass die Inanspruchnahme dieser Anreize zu einer zusätzlichen Steuerpflicht nach den GloBE-Vorschriften führt.

Steuergutschriften funktionieren etwas anders, indem ein bestimmter Betrag von der Steuerrechnung des Unternehmens abgezogen wird. Sie werden häufig gewährt, um Unternehmen zu bestimmten Aktivitäten zu ermutigen, z. B. zu Investitionen in Forschung und Entwicklung. Die meisten Steuergutschriften sind nicht erstattungsfähig, d. h. es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Steuerrechnung eines Unternehmens durch die Gutschrift auf unter Null sinkt. Umgekehrt werden bei rückzahlbaren Steuergutschriften alle Beträge erstattet, die die Steuerrechnung des Unternehmens übersteigen. In der Finanzbuchhaltung werden rückzahlbare Steuergutschriften im Allgemeinen als Einkommen behandelt. 

Die GloBE-Vorschriften besagen ferner, dass qualifizierte rückzahlbare Steuergutschriften (Gutschriften, die innerhalb von vier Jahren nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Gutschrift in bar ausgezahlt werden) bei der Berechnung des GloBE-Einkommens eines konstituierenden Unternehmens als Einkommen eingestuft werden. Für multinationale Unternehmen kann es sinnvoll sein, rückzahlbare Steuergutschriften in Betracht zu ziehen, wenn das Risiko besteht, dass der Schwellenwert für die Anwendung der GloBE-Regeln überschritten wird.

Anreize mit wirtschaftlicher Substanz  


Einige steuerliche Anreize sind so konzipiert, dass sie dem Land, das sie gewährt, wirtschaftliche Substanz bringen. Diese Anreize beinhalten häufig eine Mindestinvestitionsanforderung, eine Mindestanzahl von Beschäftigten oder die Verpflichtung, die durch die Steuererleichterung erzielten Erträge zu reinvestieren.  

Die GloBE-Vorschriften sehen einen substanzbasierten Einkommensausschluss (SBIE) vor. Im Rahmen der SBIE ist ein Betrag in Höhe von 5 % des Buchwerts der Sachanlagen und der Lohnsummenkosten in einem Land von der zusätzlichen Steuer befreit. Dies bietet Anreizen mit wirtschaftlicher Substanz einen gewissen Schutz vor der Anwendung der GloBE-Vorschriften.

Wie CCH Tagetik Global Minimum Tax helfen kann  

Die Einführung der globalen Mindeststeuer im Rahmen von BEPS Pillar Two der OECD stellt eine bedeutende Veränderung in der internationalen Steuerlandschaft dar. Jurisdiktionen und multinationale Unternehmen müssen sich nun mit neuen Regeln auseinandersetzen, die traditionelle einkommensabhängige Steueranreize in Frage stellen. Um wettbewerbsfähig und konform zu bleiben, sollten Länder die Einführung von ausgabenbasierten Anreizen und solchen, die an die wirtschaftliche Substanz gebunden sind, in Betracht ziehen. 

CCH Tagetik Global Minimum Tax kann bei diesem Übergang ein äußerst hilfreiches Werkzeug sein. Mit seinen umfassenden Lösungen für Compliance und Reporting hilft CCH Tagetik Unternehmen, ihre effektiven Steuersätze genau zu berechnen und die Auswirkungen der GloBE-Regeln zu bewerten. Mit seinen umfassenden Analyse- und Datenmanagement-Funktionen sorgt CCH Tagetik dafür, dass Unternehmen ihre Steuerstrategien optimieren und gleichzeitig die neuen globalen Standards einhalten können. Der Einsatz entsprechender Technologien kann dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der globalen Mindeststeuer abzumildern und nachhaltige Investitionsstrategien zu unterstützen.


Erfahren Sie mehr über CCH Tagetik Global Minimum Tax. 

tina duly
Manager, Content Product Management - CCH Tagetik
Tina Duly arbeitet im Content Product Management - Direct Tax bei CP & ESG Tagetik. Sie leitet ein kleines Team, das Lösungen für direkte Steuern für eine Vielzahl von Kunden anbietet.
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