Jetzt Formular ausfüllen und Fachbeitrag kostenfrei per E-Mail erhalten:

Seit Beginn des Jahres 2022 ist die Erstellung einer Vergleichsrechnung für den darstellenden Teil des Insolvenzplans nicht mehr länger nur in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, sondern gesetzlich in § 220 Abs. 2 Satz 2 InsO festgeschrieben. Auch der mit Inkrafttreten des StaRUG zu Beginn des Jahres 2021 vorgesehene Restrukturierungsplan hat nach § 6 Abs. 2 StaRUG in seinem darstellenden Teil eine Vergleichsrechnung zu enthalten. 

In unserem kostenlosen Fachbeitrag aus der InsbürO – Zeitschrift für die Insolvenzpraxis (Heft 9/2022, Seite 349 ff.) vergleicht Rechtsanwalt Dr. Paul Abel die Anforderungen an die elementare Vergleichsrechnung nach der InsO mit den neuen Möglichkeiten und Anforderungen an die Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan nach dem StaRUG.

Dabei zeigt er unter anderem Gemeinsamkeiten und Unterschiede der gesetzlichen Vorgaben und der Methodik auf, geht aber auch ausführlich auf die unterschiedlichen Mindestanforderungen ein. 

Füllen Sie einfach das Formular aus und Sie erhalten den Download umgehend per E-Mail.

Passend zum Thema empfehlen wir Ihnen: 

Die Zeitschrift InsbürO – Zeitschrift für die Insolvenzpraxis befasst sich praxisorientiert mit Themen aus den Bereichen Unternehmens- und Verbraucherinsolvenz, Organisation, Tabellenführung, Vergütung, Rechnungswesen, Rechnungslegung, Verwertung und Personalwesen.
Überzeugen Sie sich selbst und laden Sie sich jetzt kostenlos den Fachbeitrag aus der Ausgabe 9 herunter!
Jetzt mehr erfahren
Bildnachweis: Natee Meepian/stock.adobe.com
Back To Top