Innerhalb von Kanzleien kann es essentiell sein, dass keinerlei Informationen aus dem eigenen Teambüro in den „Flurfunk“ sickern. Die Gefahr, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die weder vom Mandanten abgesegnet, noch juristisch final ausformuliert wurden, ist omnipräsent. Zudem können wirtschaftsberatende Kanzleien während der Beratung zu einem Börsengang oder bei Zusammenschlüssen von Unternehmen an höchst vertrauliche Informationen gelangen, die u.U. weiteren rechtlichen Verpflichtungen gemäß der Marktmissbrauchsverordnung oder dem Wertpapierhandelsgesetz unterworfen sind. Neben den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssen die gesetzlichen Anforderungen zur Einhaltung von Berufspflichten gemäß BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) beachtet und die Verschwiegenheit gegenüber einem bestehenden Mandanten sichergestellt werden.