Ein Beitrag von Rechtsanwältin Sarah Müller und Rechtsfachwirtin Anne Schubert, Leipzig/Chemnitz
Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin, Ether und Dash gewinnen immer mehr an Bedeutung. Mehr und mehr Menschen setzen auch im Alltag auf die virtuelle Währung. Daher ist es für den Insolvenzverwalter sinnvoll, sich einmal näher mit Kryptowährungen zu beschäftigen und die wirtschaftliche Bedeutung unter die Lupe zu nehmen. Auch Schuldner im Insolvenzverfahren sind im Besitz solcher Vermögensgegenstände, die vom Insolvenzverwalter zu sichern und zu verwerten sind. Dies stellt den Verwalter jedoch in vielerlei Hinsicht vor Probleme.
Unsere Expertinnen beantworten in diesem kostenlosen Download die dringendsten Fragen rund um Kryptowährungen im Insolvenzverfahren:
- Was sind Kryptowährungen? Handelt es sich um Geld?
- Wie erwirbt man Kryptowährungen?
- Welche Fragen stellen sich für Insolvenzverwalter in der Praxis?
- Wie kann Kenntnis über das Vorhandensein von Kryptowährungen vom Schuldner erlangt werden?
- Wie kann vorhandene Kryptowährung auf den Insolvenzverwalter übertragen werden?
- Was ist in der Einzelzwangsvollstreckung zu beachten?
- Unterfallen Kryptowährungen der Steuer?
Neben Erläuterungen zu den Fragestellungen finden Sie in unserem kostenlosen PDF-Download eine Arbeitshilfe in Form eines Entscheidungsbaums, der Ihnen den Umgang mit Kryptowährungen im Insolvenzverfahren erleichtern kann.
Unsere Autoren
Sarah Müller
Sarah Müller ist Rechtsanwältin. Sie ist als Insolvenzverwalterin und Rechtsanwältin bei Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB tätig.
Anne Schubert
Anne Schubert ist zertifizierte Insolvenzsachbearbeiterin (RWS). Sie ist Leiterin der Insolvenzabteilung bei Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB tätig und Geschäftsführerin der Leipziger Fachseminare GmbH.