Weitergehende Reform bei den Planungsleistungen
Nicht nur im Arbeitskreis IV des 8. Deutschen Baugerichtstages 2021 wurde deutlich, dass die Regelungen zu den Inhalten der Planungsleistungen einer weitergehenden Reform bedürfen. Neben den aktuellen Trend- und Zukunftsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit wurden Planungsinhalte diskutiert, die vielfach von Architekt:innen und Ingenieur:innen erfüllt werden, aber in der HOAI nicht geregelt sind.
Hierzu zählen bspw. Leistungen der sog. „Zielfindungsphase“, des Bauens im Bestand und der Brandschutzplanung. Die Reaktionen der Planungsbeteiligten (z. B. Aktionen der Bundesarchitektenkammer) zeigen die Sorge der Architekt:innen und Ingenieur:innen, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen – insbesondere bei einer schlechten Marktsituation – sinken könnten.
HOAI – abschaffen, europaweit vereinheitlichen, erweitern oder neues Konzept?
Die oben genannten Beispiele belegen, dass sich die HOAI bzw. die Anforderungen an die Planungsleistungen und deren Vergütung in einem Umbruch befinden. Was die Folgen des Außerkrafttretens des verbindlichen Preisrechts sind, wird sich erst in der Zukunft rückblickend zeigen.
Erste Hinweise hinsichtlich des Reformbedarfs soll eine Befragung der Betroffenen aus der Bau- bzw. Planungspraxis liefern. Das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig führt diese umfassende Befragung zur HOAI durch.
Der Fragebogen richtet sich an Unternehmen bzw. Personen, die an der Planung von Bauvorhaben in Deutschland beteiligt sind (Bauherr:innen, Projektsteuernde und Planende). Zur Beantwortung der 28 Fragen werden lediglich 10 bis 15 Minuten benötigt.
Ihre Meinung zählt:
Zum Fragenbogen