Recht & Verwaltung14 September, 2023

LSG Baden-Württemberg: Gehört die Hundehaltung zum Existenzminimum?

Redaktion eGovPraxis Jobcenter

Das LSG Baden-Württemberg hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Wunsch nach Tierhaltung einen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters begründet.

Der Fall

Eine in Bezug von Arbeitslosengeld II (jetzt Bürgergeld) stehende leistungsberechtigte Person wollte die Kostenübernahme für die Anschaffung und Haltung eines Hundes durch das zuständige Jobcenter erreichen und klagte vor dem LSG Baden-Württemberg. Sie benötige einen Begleithund, um die schweren Folgen sozialer und finanzieller Isolation während und nach der Corona-Pandemie zu kompensieren. Die Kosten bezifferte sie mit 2.000,00 Euro für die Anschaffung eines Hundes sowie monatlich 200,00 Euro für laufende Kosten wie Futter und Hundesteuer.

Die Entscheidung

Die Klage blieb - wie schon zuvor beim SG Stuttgart - erfolglos. Zwar steht außer Frage, dass die Haltung eines Hundes der leistungsberechtigten Person eine Art soziale Zuwendung bzw. Familienersatz bieten und für die Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur hilfreich sein kann.

Jedoch gehört die Hundehaltung nicht zu dem vom SGB II zu gewährleistenden Existenzminimum.

Auch einen unabweisbaren, besonderen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II vermochte das LSG nicht zu erkennen, da es bei der leistungsberechtigten Person selbst liegt, diesen Bedarf zu steuern und gegebenenfalls zu vermeiden.

Fazit

Befindet sich eine leistungsberechtigte Person nicht in einer außergewöhnlichen Lebenssituation, in der ohne die Bedarfsdeckung (Hundehaltung) verfassungsrechtlich geschützte Güter gefährdet werden, ist ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Haustierhaltung ausgeschlossen.

Quelle: Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20.06.2023 - L 9 AS 2274/22

Anmerkung der Redaktion

Zu den Voraussetzungen der Gewährung eines Härtefallmehrbedarfs lesen Sie bitte die Ausführungen unseres Autors, Herrn Christopher Rein, in der eGovPraxis Jobcenter:

Bildnachweis: fotoatelier.hamburg/stock.adobe.com
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