Dolmetschen in der Kooperation mit migrantischen und geflüchteten Eltern
Die Umsetzung des Dolmetschens wirft Fragen und Überlegungen auf. Sprachlich variable Angebote wirken auf den ersten Blick zeitintensiv. Sie verlangen nach solider Vorbereitung. Jedoch zahlt sich Dolmetschen in pädagogischen Bezügen aus, da hierüber die beiderseitig gewünschte, inhaltliche Transparenz zu erreichen ist.
Staatliche geprüfte Dolmetscher*innen können von Kitas meist nicht bezahlt werden. Da sie in der Regel auch nicht pädagogisch gebildet sind, sollte dieser Mangel nicht zu hoch angesehen werden. Kitas brauchen eine bestimmte Qualität der Übersetzung in Elterngesprächen, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der elementarpädagogischen Bildungsarbeit braucht. Die Ziele, Aktivitäten und Methoden der elementarpädagogischen Arbeit sollten übersetzenden Personen zumindest in den Grundzügen vertraut sein, um die gewünschten Effekte zu erreichen.
Die Zielsetzung von Elterngesprächen seitens der Pädagog*innen sind
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eine verlässliche Betreuung des Kleinkindes,
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eine ganzheitliche Entwicklungsunterstützung,
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unter Berücksichtigung der Individualität des Kindes
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und seine solide Hinführung zur altersgerechten Bildung.
Gute sprachliche Unterstützer*innen sind also tatsächlich eher über ehrenamtliche Kooperationen zu gewinnen.
Dies setzt jedoch ein Engagement zur Gewinnung bereitwillig dolmetschender Personen voraus. Ehrenamtlich unterstützenden Personen könnten zum Beispiel sein:
- zwei- und mehrsprachige Eltern unterschiedlicher Kitas, die in den anderen Einrichtungen aushelfen, denn nicht in jeder Kita ist die Sprachkompetenz zu jeder Sprache des Bedarfs vorhanden,
- ein Pool ehrenamtlicher Übersetzer*innen.
Ehrenamtliche Unterstützer*innen sind mittlerweile in manchen Kitas anzutreffen. Sie werden dann zum Beispiel Elternpat*innen, Elternlots*innen, Kulturmittler*innen, Stadtteilmütter bzw. -väter oder Elternbegleiter*innen genannt.
Elternbegleiter*innen, die ehrenamtlich dolmetschend tätig sind, sollten
- zu regelmäßigen Treffen zusammengeführt werden,
- eine fachliche Einführung in Vorbereitung auf die kommenden Aufgaben erhalten (zum Beispiel in ca. vier Weiterbildungsangeboten),
- ihre dolmetschende Rolle vor dem Einsatz besprechen und ihre Tätigkeit regelmäßig gemeinsam reflektieren können (Quasi-Supervision).
Auch muttersprachliche Pädagog*innen in Krippen und Kitas können auf Anfrage in pädagogischen Gesprächssituationen fachlich übersetzen.
Externe Dolmetscher*innen können z.B. arbeiten in
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Kommunalen Integrationszentren der Kommune,
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Migrantenorganisationen,
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interkulturell arbeitenden Wohlfahrtsverbänden (die Beratungsstellen, Asylheime, Flüchtlingsunterkünfte, etc. betreiben),
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als mehrsprachige Fachleute in logopädischen, ergotherapeutischen und sozialpädiatrischen Praxen.
Für die Organisation aller dolmetschenden Angebote ist bedeutsam, Folgendes zu berücksichtigen:
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die Freiwilligkeit der dolmetschenden Person zu dieser Rolle,
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die Akzeptanz der dolmetschenden Person durch die Eltern, denen die Übersetzung dienen soll,
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die exakte zeitliche und thematische Absprache über die Aufgabe der übersetzenden Person,
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das Wissen der Pädagog*innen, dass privat übersetzende Personen als Laien über eine ureigene Form der Interpretation des Gehörten verfügen,
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die Kenntnis, dass Übersetzungen nicht zu stark von persönlichen Färbungen abhängig sein sollten,
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das Bewusstsein, dass aus manchen Sprachen heraus nicht wortwörtlich übersetzt werden kann, weil die Sprachkonstruktion eine zu Deutsch abweichende ist,
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die Haltung, dass bei besonders brisanten Gesprächsthemen die übersetzende Person eine pädagogische Ausbildung haben sollte, um die pädagogischen Ziele zur Verbesserungen der kindlichen Situation verlässlich zu transportieren.