Autor: Dr. Felix Sühlmann-Faul, Soziologe, Techniksoziologe, Politikwissenschaftler und Experte für Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Das Thema Datenschutz betrifft nicht nur diejenigen, die in der IT-Branche tätig sind oder sensible Informationen verarbeiten. Datenschutz betrifft jede:n Einzelne:n von uns, denn unsere persönlichen Daten sind heute mehr denn je gefragt, da sie eine wertvolle Ressource für privatwirtschaftliche Unternehmen darstellen. Auch können diese Daten in vielerlei Hinsicht missbraucht werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich bewusst zu sein, wie wir unsere eigenen und die Daten von Schutzbefohlenen wie Kindern, aber auch von Freund:innen, Kolleg:innen und Familienmitgliedern schützen können und müssen. Es geht darum, Privatsphäre zu wahren sowie uns und andere vor möglichen Risiken zu schützen.
Mein Datenschutz ist Dein Datenschutz
Durch unvorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten einzelner Personen, wird durch die zunehmende Vernetzung und Datensammelpraxis der Technologiekonzerne oft der Datenschutz anderer beeinträchtigt und die Privatsphäre durchleuchtet. Dies gilt es insbesondere in Bezug auf die Daten von Kindern, die den Umgang selbst noch nicht zu verantworten haben, zu beachten.
Beispiel für Datenschutzprobleme: WhatsApp |
Handlungsempfehlungen
Jede Organisation, die mit Daten von Menschen umgeht, muss beim Datenschutz besonders sorgfältig vorgehen. Dies gilt insbesondere für Kindertageseinrichtungen sowie Schulen, die zwangsweise mit einer großen Menge personenbezogener Daten in Berührung sind.
Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.
- Einwilligung einholen. Bevor personenbezogene Daten erfasst werden, muss die Organisation die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen(en) einholen. Die Einwilligung sollte klar und verständlich formuliert sowie dokumentiert sein. Bei Kindern benötigt es die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Aufklärung und Transparenz: Betroffene Personen bzw. Eltern und Kinder sollten darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte sie haben. Die Organisation sollte eine leicht verständliche Datenschutzerklärung bereitstellen und bei Bedarf weitere Informationen zur Verfügung stellen.
- Rechte: Betroffene Personen bzw. die Erziehungsberechtigten besitzen Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Die Organisation sollte sicherstellen, dass diese Rechte respektiert und umgesetzt werden können.
- Begrenzung der Datenerhebung: Es sollten nur die Daten erhoben werden, die für den spezifischen Zweck erforderlich sind. Es ist wichtig, dass die Organisation sich auf das Wesentliche beschränkt und keine überflüssigen Informationen sammelt. Das senkt die Verantwortungslast der Organisation und verhindert Datenschutzverstöße. Sehr häufig wird zum Beispiel das Geschlecht einer Person abgefragt. In den meisten Fällen ist das eine unnötige Frage und muss daher auch nicht beantwortet werden.
- Datensicherheit: Die Organisation muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise verschlüsselte Datenübertragung, Zugriffskontrollen, stets aktuelle Virenschutz- und Firewall-Software und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
- Datenweitergabe: Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen bzw. der Erziehungsberechtigten der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig oder für den vereinbarten Zweck notwendig (z. B. an das zuständige Jugendamt im Falle einer Kindeswohlgefährdung).
- Bei der Auswahl von Drittanbietern oder Dienstleistern sollte die Organisation sicherstellen, dass diese ebenfalls angemessene Datenschutzstandards einhalten – dies schließt Google-Dienste, Messenger wie WhatsApp aber auch Microsoft Office aus. Diese genannten Firmen und Dienste können den Datenschutz auf Niveau der DSGVO nicht gewährleisten und sind daher in der professionellen Arbeit in den Einrichtungen nicht zu nutzen.
- Aufbewahrungsdauer: Die Organisation sollte personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es für den festgelegten Zweck erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Daten gelöscht werden.
- Schulung und Sensibilisierung: Alle Mitarbeiter:innen der Organisation, die Zugang zu personenbezogenen Daten (von Kindern) haben, sollten regelmäßig in Datenschutzfragen geschult werden. Es ist wichtig, ein Bewusstsein für den Schutz von personenbezogenen Daten zu schaffen und sicherzustellen, dass angemessene Verfahren befolgt werden.
- Sehr wichtig: Kinderbilder haben nichts im Internet verloren!
- Bilder von Personen sind personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass diese ebenfalls nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten geteilt oder veröffentlicht werden dürfen. Auch Kleinkinder haben Persönlichkeitsrechte! Selbst in geschlossenen Gruppen auf WhatsApp oder anderen Messengerdiensten geteilte Bilder sind nicht sicher davor, weiter gegeben zu werden. Auch aus dem privaten Status können Screenshots weiterverbreitet werden. Um nur einen Grund zu nennen, warum das Teilen von Kinderfotos gefährlich sein kann: Sexualstraftäter:innen durchsuchen soziale Medien nach Bildern von nackten oder leicht bekleideten Kindern, um sie in einem sexualisierten Kontext zu verbreiten.
- Ausführliche Hinweise gibt es vom deutschen Kinderhilfswerk: https://www.dkhw.de/schwerpunkte/medienkompetenz/angebote-fuer-eltern/tipps-fuer-den-umgang-mit-kinderfotos-in-der-digitalen-welt/
Schutz der Privatsphäre
Datenschutz und Privatsphäre spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung einer nachhaltigen Gesellschaft. Datenschutz schützt die individuellen Rechte und Freiheiten der Menschen und gewährleistet, dass ihre persönlichen Informationen nicht missbraucht oder ausgenutzt werden.
Vernachlässigen wir heute den Datenschutz, sehen wir ihn als lästig oder unnütz an, bedeutet das, dass künftige Generationen mit zunehmend weniger Grundrechten aufwachsen. Grundrechte, die wir heute als selbstverständlich betrachten wie Rede- und Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit oder das Telekommunikationsgeheimnis sind Rechte, die zuletzt im Rahmen des Dritten Reichs in Deutschland massiv eingeschränkt wurden. Ebenso gibt es viele autokratische Regime in anderen Ländern, in denen digitale Technologien dafür eingesetzt werden, Grundrechte einzuschränken, Opposition zu entmachten, Minderheiten zu unterdrücken und die Zivilgesellschaft zu untergraben. Gerade aufgrund der Mächtigkeit digitaler Technologien und ihres Missbrauchspotenzials geht es täglich darum, an unsere Freiheit und die Freiheit künftiger Generationen zu denken. Daher ist es an der Zeit, dass jede:r Einzelne Verantwortung übernimmt und sich für den Schutz der Privatsphäre und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten einsetzt. Gleichzeitig müssen politische Entscheidungsträger:innen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Datenschutz und Privatsphäre zu gewährleisten.
Den vollständigen Artikel von Dr. Felix Sühlmann-Faul können Sie im Handbuch Digitalisierung in der Kita nachlesen.
Literatur
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Helfrich, Marcus (2022): Datenschutzrecht: Datenschutz-Grundverordnung, JI-Richtlinie, Bundesdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Grundrechtecharta, Grundgesetz ... 15. März 2022. 14. Aufl. München: Beck im dtv.
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