Der Mensch - Das vergessene Risiko für die Informations- und Datensicherheit
Recht & Verwaltung28 Mai, 2021

Haftungsfragen autonomer Produktionsnetzwerke in der Industrie 4.0

Rechtsanwalt Arnold J. F. Lukas, LL.M., Wiesbaden*
Industrielle Wertschöpfung verlagert sich immer mehr in unternehmensübergreifende digitale Produktionsnetzwerke, die Virtualisierungstechnologien wie Cloud Computing, Big Data und Künstliche Intelligenz (KI) nutzen. Neben Fragen des maschinellen Vertragsschlusses und der Rechte an (Maschinen-)Daten spielen dogmatische und auch rein praktische Fragen der Haftung eine Rolle. Dieser Beitrag klärt, wie aus der Industrie 4.0 resultierende Haftungslücken geschlossen werden können.

 I. Die Virtualisierung industrieller Wertschöpfung

1. Von der Automatisierung zur Autonomik

Industrielle Fertigungsprozesse finden zunehmend in digitalisierten Wertschöpfungsketten statt, bei denen zahlreiche selbständige Unternehmen netzwerkförmig kooperieren. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit steuert sich industrielle Produktion über integrierte IT-Netzwerke weitgehend selbst.Die Steuerung geschieht mit Hilfe intelligenter Systeme, die entweder als autonome Software-Agenten, im Verbund mit Menschen oder vernetzt mit anderen Computern und Maschinen handeln. Im operativen Betrieb kann ein autonomes Fertigungssystem zum Beispiel selbständig Modifikationen an Produkten vornehmen, aber auch Verhandlungen führen, um auf digitalen Marktplätzen Maschinenkapazitäten zu verkaufen und selbständig Aufträge, Lieferzeiten und Preise
auszuhandeln.2 Die Steuerung industrieller Fertigungsprozesse verlagert sich damit von der Automatik zur Autonomik.Auch die Begründung vertraglicher Beziehungen durch miteinander korrespondierende Algorithmen und Programme ist wesentlicher Bestandteil der Industrie 4.0.4

2. Diffusion von Verantwortung

Die Beispiele zeigen, dass moderne industrielle Fertigungsprozesse mit der kombinierten Nutzung von Virtualisierung, Cloud, Big Data und KI die Grenze von der lediglich komplizierten Wertschöpfungs-Kette zum nunmehr komplexen Wertschöpfungs-Netzwerk überschreiten. Diese Technologien sind äußerst leistungsfähig, sehr flexibel und oft vielschichtig aufgebaut. Das kann dazu führen, dass ihr Handeln intransparent wird, und der die einzelnen Akteure noch die Beziehungen unter ihnen so klar nachvollziehbar sind, wie wir dies aus dem herkömmlichen bilateralen Vertragsverständnis gewohnt sind.

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*Der Autor ist auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und war zuvor in leitender Funktion in der Unternehmensfinanzierung einer Bank tätig.

1 Hornung/Hofmann, in: Hornung (Hrsg.); Industrie 4.0 und das Recht, 2018, S. 10, 30.
2 Kuhn, Liggesmeyer, in: Hirsch-Kreinsen, Karacic (Hrsg.), Autonome Systeme und Arbeit, 2019, S. 30.
3 Kirn/Müller-Hengstenberg NJW 2017, 433.
4 Ensthaler InTeR 2019, 159.

 

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